B16 techn. Wärmedämmung, DLG, Konviktstr.11a, Neub. 3-Fachturnh., Mensa & Schulräume St. Bonaventura Referenznummer der Bekanntmachung: B16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
B16 techn. Wärmedämmung, DLG, Konviktstr.11a, Neub. 3-Fachturnh., Mensa & Schulräume St. Bonaventura
B16 technische Wärmedämmung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Wärmedämmung für Heizung ca. 1.200 m Rohrleitung, Sanitär ca. 1.400 m Rohrleitung, Lüftung ca. 1.000 m² Kanal, Dämmung mit Mineralwolle oder Kautschuk, einschl. Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzverguß (Mörtel), Verpressen von ca. 75 Brandschutzklappen, baubegleitende Brandschutzabnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ederheim
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.