Open House Fahrzeugbeschaffung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Open House Fahrzeugbeschaffung
Open House Fahrzeugbeschaffung, also Gelegenheit zur Teilnahme an einzelnen Beschaffungen von Leasingfahrzeugen durch die Bezirkskliniken Mittelfranken. Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, Fahrzeuge nach unterschiedlichen Vorgaben (individuelle Geschäftsfahrzeuge, Pool-Elektrofahrzeuge, Kleinbusse u. ä.) zu beschaffen. Die Beschaffung erfolgt nach Vorgaben im Einzelfall und nicht-exklusiv. Die vorliegende Bekanntmachung führt nicht zu einer Auftragsvergabe, sondern gibt lediglich die Möglichkeit zur Beteiligung an Einzelvergaben.
Interessierte Unternehmen können unter der o. g. EMail-Adresse ihr Interesse bekunden und sodann im Einzelfall zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Vorgaben können in der gesamten Projektphase ergänzt/korrigiert werden. Das Open-House Verfahren kann von den Bezirkskliniken Mittelfranken zeitlich begrenzt werden.
Ansbach sowie ggf. andere Standorte der Bezirkskliniken in Mittelfranken
Die Bezirkskliniken Mittelfranken (BKM) beabsichtigen den Erwerb von Fahrzeugen unterschiedlicher Klassen durch Abschluss von Leasingverträgen. Interessierte Unternehmen können weitere Informationen bei der Stelle nach Ziff. I abfragen. Vorgaben und Verfahren können während des gesamten Open House-Verfahrens von BKM ergänzt/korrigiert werden.
Folgendes Verfahren ist beabsichtigt:
- Interessenten können zunächst ein Formblatt zur Interessenbekundung sowie Informationen zu den unverbindlich prognostizierten Beschaffungen abfragen.
- Unternehmen, die das Formblatt zur Interessenbekundung eingereicht haben, werden zur Angebotsabgabe bei Einzelbeschaffungen für Leasingfahrzeuge aufgefordert. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
- Eine Einreichung des Formblatts ist jederzeit möglich, auch die Rücknahme ist jederzeit möglich.
Die Gelegenheit zur Bekundung des Interesses ist nicht durch eine Frist begrenzt (Open-House-Verfahren, vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2.6.2016, Rs. C-410/14), insbesondere wird die Frist nach Ziff. IV.3.4) nicht angewendet, diese ist lediglich den formalen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Das Verfahren kann aber von BKM zu jedem Zeitpunkt beendet werden.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Mit dieser Bekanntmachung wird kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Mit dessen Verwendung, der Verwendung der Plattform „TED“ sowie den Eintragungen in dem Formblatt ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind.
Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf Beteiligung an dem Open-House Verfahren und kein Rechtsschutz, insbesondere kein vergaberechtlicher Rechtsschutz. Die vorliegende Bekanntmachung dient einer möglichst breit angelegten Information interessierter Makler und potentieller Anbieter von Leasingfahrzeugen und erfolgt lediglich mangels anderer geeigneter Formblätter auf dem Formblatt für offene Verfahren.
Open-House Verfahren ohne Befristung; Beendigung durch Auftraggeber möglich. Teilnehmer am Open-House Verfahren können sich an Einzelbeschaffungen beteiligen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir verweisen auf die Unterlagen, die von der Stelle nach Ziff. I abgefragt werden können.
Wir verweisen auf die Unterlagen, die von der Stelle nach Ziff. I abgefragt werden können.
Wir verweisen auf die Unterlagen, die von der Stelle nach Ziff. I abgefragt werden können.
Wir verweisen auf die Unterlagen, die von der Stelle nach Ziff. I abgefragt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kein Nachprüfungsverfahren, vgl. Ziff. VI.4.3)
Land: Deutschland
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.6.2016 (Rs. C-410/14) ist die Einräumung einer Gelegenheit zur Beteiligung an einem Open-House-Verfahren keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EG u.a. Daher sind die Vorschriften der EU-Vergaberichtlinien, des Vierten Teils des GWB und des Vergaberechts im Übrigen nicht anwendbar.