Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen Aschaffenburg und Würzburg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwsab.de
Adresse des Beschafferprofils: www.mwsab.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen Aschaffenburg und Würzburg
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen Aschaffenburg und Würzburg
Dies beinhaltet:
-Bildübertragungsgeräte
-Beamer
-PCs
-Tablets
-Verkabelung
-Einrichtung und Zubehör
LOS 1 Bildübertragungstechnik Aschaffenburg
Bildschirmübertragungstechnik für mehrere Gleichzeitige Verbindungen
LOS 2 Medienausstattung Aschaffenburg
Hauptbestandteil sind hier Videoprojektoren, Dokumentenkameras und und die entsprechende Installationsleistung
LOS 3 Bildübertragungstechnik Würzburg
Bildschirmübertragungstechnik für mehrere gleichzeitige Verbindungen
LOS 4 Medienausstattung Würzburg
Hauptbestandteil sind hier PCs und Tablets
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen Aschaffenburg Bildübertragungstechnik Aschaffenburg Los-Nr.: 1
63739 Aschaffenburg
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen Aschaffenburg
Dies beinhaltet:
-Bildübertragungsgeräte (liefern, einrichten und in die bestehende Netzwerkumgebung einbinden. Dazu sind auch Vlans, Protokolle und Priorisierungen umzusetzen)
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen Aschaffenburg Medientechnik Aschaffenburg Los-Nr.: 2
63739 Aschaffenburg
Medientechnik Aschaffenburg
-Beamer (liefern, einrichten, Austausch von Beamern + Soundlösung, teilweise komplette Montage inkl. Deckenhalterung, Verkabelung, Kabelkanälen)
-Lieferung von Dokumentenkameras
-Verkabelung (Verlegung von HDMI-Aktivkabeln und Audiokabeln, Austausch von Wandanschlussdosen, ggf. Kabelkanalinstallation)
-Einrichtung und Zubehör
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schule Würzburg Bildübertragungstechnik Würzburg Los-Nr.: 3
97072 Würzburg
Bildübertragungstechnik Würzburg
-Bildübertragungsgeräte (liefern, einrichten und in die bestehende Netzwerkumgebung einbinden. Dazu sind auch Vlans, Protokolle und Priorisierungen umzusetzen)
Ausschreibung der Medienausstattung im Rahmen des Digitalpaktes für die Schule Würzburg Medienausstattung Würzburg Los-Nr.: 4
97072 Würzburg
Medienausstattung Würzburg
-Beamer (liefern, einrichten, Austausch von Beamern + Soundbar, teilweise komplette Montage inkl. Deckenhalterung, Verkabelung, Kabelkanälen)
-PCs (liefern, einrichten, Integration in die bestehende IT-Landschaft, ggf. kreieren eines Images nach Kundenwunsch)
-Tablets (liefern, einrichten, einbinden in eine MDM-Software, Einweisung)
-Verkabelung (Verlegung von HDMI-Aktivkabeln und Audiokabeln, Austausch von Wandanschlussdosen, ggf. Kabelkanalinstallation)
-Einrichtung und Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243856
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Abschnitt IV: Verfahren
Maria-Ward-Stiftung
Brentanoplatz 8/10
D-63739 Aschaffenburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§
155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.