HR-Software Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
HR-Software
Um einerseits die Prozesse in den Abstimmungen zwischen den Mitarbeiter, Führungskräften und sämtlichen anderen Prozessbeteiligten zu modernisieren und andererseits die Prozesse in der Entgeltabrechnung an aktuelle Erfordernisse anzupassen, sind die Bezirkskliniken Mittelfranken auf der Suche nach einem modernen, zukunftsfähigen Entgeltabrechnungssystem, das in der Lage ist, entsprechende Funktionalitäten wie Workflows, Mitarbeiter-Self-Service abzubilden. Darüber hinaus sollen selbstverständlich sämtliche gesetzlichen und tariflichen Anforderungen umgesetzt sein und systemisch unterstützt werden.
Der Personalservice der Bezirkskliniken Mittelfranken verfolgt mit der Einführung eines modernen Systems für die Entgeltabrechnung das Ziel, den Digitalisierungsgrad im Rahmen der Entgeltabrechnung deutlich zu erhöhen, manuelle Eingaben signifikant zu reduzieren und den Mitarbeitern und Führungskräften einen modernen Service zu bieten.
Die Bereitstellung des Entgeltabrechnungssystems muss als Cloud-Lösung (zeitlich begrenzte Nutzungsgebühr inkl. Service und Wartung) erfolgen.
Bei der Bereitstellung ist zu berücksichtigen, dass die Bezirkskliniken Mittelfranken auf jeden Fall spezifische Anforderungen an eine monatlich zu erbringende Unterstützungsleistung haben, die zwingend zu erbringen ist.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Um einerseits die Prozesse in den Abstimmungen zwischen den Mitarbeiter, Führungskräften und sämtlichen anderen Prozessbeteiligten zu modernisieren und andererseits die Prozesse in der Entgeltabrechnung an aktuelle Erfordernisse anzupassen, sind die Bezirkskliniken Mittelfranken auf der Suche nach einem modernen, zukunftsfähigen Entgeltabrechnungssystem, das in der Lage ist, entsprechende Funktionalitäten wie Workflows, Mitarbeiter-Self-Service abzubilden. Darüber hinaus sollen selbstverständlich sämtliche gesetzlichen und tariflichen Anforderungen umgesetzt sein und systemisch unterstützt werden. Der Personalservice der Bezirkskliniken Mittelfranken verfolgt mit der Einführung eines modernen Systems für die Entgeltabrechnung das Ziel, den Digitalisierungsgrad im Rahmen der Entgeltabrechnung deutlich zu erhöhen, manuelle Eingaben signifikant zu reduzieren und den Mitarbeitern und Führungskräften einen modernen Service zu bieten. Die Bereitstellung des Entgeltabrechnungssystems muss als Cloud-Lösung (zeitlich begrenzte Nutzungsgebühr inkl. Service und Wartung) erfolgen. Bei der Bereitstellung ist zu berücksichtigen, dass die Bezirkskliniken Mittelfranken auf jeden Fall spezifische Anforderungen an eine monatlich zu erbringende Unterstützungsleistung haben, die zwingend zu erbringen ist. Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HR-Software
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de