Beförderung von Schüler*innen der St. Nikolaus-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung, Marktheidenfeld für die Schuljahre 2022/2023 - 2025/26
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktheidenfeld
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97828
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-mar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schüler*innen der St. Nikolaus-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung, Marktheidenfeld für die Schuljahre 2022/2023 - 2025/26
Die Lebenshilfe Marktheidenfeld eV. als Träger der St. Nikolaus-Schule - Förderzentrum geistige Entwicklung, beabsichtigt, den Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen der St. Nikolaus-Schule Marktheidenfeld vom Wohnort zur Schule und zurück ab dem 01.09.2022 für vier Schuljahre bis zum 31.08.2026 zu vergeben. Die Schülerinnen und Schüler mit geistiger und teils mehrfacher Behinderung sind morgens von ihren Wohnorten zur Schule zu befördern und am Nachmittag zurück zu ihren Wohnorten.
Marktheidenfeld
Beförderung von Schülerinnen und Schülern der St. Nikolaus-Schule Marktheidenfeld vom Wohnort zur Schule und nachmittags von der Schüle zurück zu den Wohnorten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243282
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243282
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: siehe Ziffer VI.4.3)
Land: Deutschland
Die Vergabestelle ist nach Einschätzung der VK Nordbayern wie auch des OLG München kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB sind daher nicht anwendbar. Insoweit bestehen keine Nachprüfungsmöglichkeiten i.S.d. § 155 ff. GWB vor den Vergabekammern (vgl. VK Nordbayern Beschluss vom 28.07.2021 - RMF - SG21 - 3194-6-17; OLG München, Beschluss vom 02.10.2014 - Verg 11/14).
Die Vergabestelle ist Träger der St. Nikolaus-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung. Bei der Schule handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule gem. Art. 100 BayEUG die gem. Art 34a BaySchFG von der Regierung von Unterfranken finanziert wird.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt aufgrund interner Vorgaben der Regierung on Unterfranken.