Aktionswochenende im Rahmen der Initiative „Team Energiewende Bayern" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022KHI000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktionswochenende im Rahmen der Initiative „Team Energiewende Bayern"
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt für eine klimaneutrale Zukunft. Sie steht und fällt mit dem Verständnis und der Akzeptanz in der Gesellschaft. Um Verständnis und Akzeptanz für die Energiewende weiter zu steigern, gründete das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) 2020 die Dachmarke Team Energiewende Bayern (TEB). Im Rahmen dieser Dachmarke agieren Personen, Unternehmen und Institutionen, die gemeinsam die Energiewende voranbringen. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen (Themenwochen, Social Media Posts, Messeauftritte etc.) erklärt das TEB Zusammenhänge und erhöht damit das Verständnis für die Energiewende. TEB richtet den Fokus der Öffentlichkeit auf positive Beispiele in Bayern, um zu motivieren selbst aktiv zu werden. Ziel ist es, gemeinsam eine lebenswerte Energiezukunft aufzubauen und die Energiewende zu meistern. Ein Aktionswochenende vom 14. bis 16. Juli 2023 soll dazu aufrufen, Aktionen und Veranstaltungen in ganz Bayern durchzuführen.
Mit dem Aktionswochenende soll dem TEB mit allen Partnern, Unterstützern, Mitgliedern und solchen, die es werden wollen, eine Bühne gegeben werden, um ihre Aktivitäten rund um die Energie-wende öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Mit Hilfe des Aktionswochenendes soll u. a. auch die Bekanntheit von TEB gesteigert werden und weitere Mitglieder geworben werden. In diesem Zusammenhang schreibt das StMWi die Konzeption, Bekanntmachung, Organisation und Betreuung sowie Evaluation eines Aktionswochenendes im Rahmen des TEB aus.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt für eine klimaneutrale Zukunft. Sie steht und fällt mit dem Verständnis und der Akzeptanz in der Gesellschaft. Um Verständnis und Akzeptanz für die Energiewende weiter zu steigern, gründete das Bayerische Staatministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) 2020 die Dachmarke Team Energiewende Bayern (TEB). Im Rahmen dieser Dachmarke agieren Personen, Unternehmen und Institutionen, die gemeinsam die Energiewende voranbringen. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen (Themenwochen, Social Media Posts, Messeauftritte etc.) erklärt das TEB Zusammenhänge und erhöht damit das Verständnis für die Energiewende. TEB richtet den Fokus der Öffentlichkeit auf positive Beispiele in Bayern, um zu motivieren selbst aktiv zu werden. Ziel ist es, gemeinsam eine lebenswerte Energiezukunft aufzubauen und die Energiewende zu meistern. Ein Aktionswochenende vom 14. bis 16. Juli 2023 soll dazu aufrufen, Aktionen und Veranstaltungen in ganz Bayern durchzuführen.
Mit dem Aktionswochenende soll dem TEB mit allen Partnern, Unterstützern, Mitgliedern und solchen, die es werden wollen, eine Bühne gegeben werden, um ihre Aktivitäten rund um die Energiewende öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Mit Hilfe des Aktionswochenendes soll u. a. auch die Bekanntheit von TEB gesteigert werden und weitere Mitglieder geworben werden. In diesem Zusammenhang schreibt das StMWi die Konzeption, Bekanntmachung, Organisation und Betreuung sowie Evaluation eines Aktionswochenendes im Rahmen des TEB aus.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verlängerung um 11 Monate vom 01.10.2023 bis 31.08.2024 möglich
Geplante Zahl: mind. drei bis max. fünf
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge drei bis fünf Teilnehmer auswählen und bis zum 07.06.2022 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.
Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge an fünfter Stelle mehrere Bewerber die gleiche Bewertung aufweisen, werden entsprechend mehr Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a. Anzahl der Referenzen zur Konzeption und/oder Umsetzung crossmedialer Kommunikationskampagnen (50 %)
b. Anzahl der Referenzen zur Planung und/oder Durchführung überregionaler Veranstaltungen (50 %)
Verlängerungsoption vom 01.10.2023 bis 31.08.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Teilnahmeunterlagen").
Referenzen:
• Bitte laden Sie die Angaben zu den erforderlichen Referenzen als pdf-Datei unter „Eigene Anlagen“ hoch.
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
Vorlage von mind. 1 geeigneten Referenz bezogen auf die Konzeption und/oder Bekanntmachung und/oder Organisation und/oder Betreuung einer Veranstaltung im Bereich „Energiewende“.
Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen.
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal (Projektteam):
Größe des Projektteams:
- Das Projektteam muss aus mindestens einem Hauptansprechpartner (Projektleitung) sowie einem Stellvertreter (stellvertr. Projektleitung) bestehen.
Erfahrung des Projektteams:
- Das Projektteam muss Erfahrung mit der Konzeption und/oder Umsetzung von mindestens einer crossmedialen Kommunikationskampagne haben.
- Das Projektteam muss Erfahrung mit der Planung und/oder Durchführung von mindestens einer überregionalen Veranstaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beige-fügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen
Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 27.04.2022, 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlung
Das StMWi behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
Für Verhandlungsgespräche – sofern nicht darauf verzichtet werden kann – werden die Bieter in das StMWi nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das StMWi nicht erstattet.
E) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.