Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des Polizeipräsidiums München im Bereich München Süd Referenznummer der Bekanntmachung: V2-9500-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des Polizeipräsidiums München im Bereich München Süd
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung von 6 Dienstgebäuden des Polizeipräsidiums München im Bereich München Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung von 6 Dienstgebäuden des Polizeipräsidiums München im Bereich München Süd als Gesamtauftrag.
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr zu gleichen Konditionen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Die Objekt-/Ortsbesichtigung ist vor Abgabe des Angebotes Pflicht.
Mit dem Angebot müssen die Bestätigungen über die Durchführung der Objektbesichtigungen (Datei 09) zurückgesandt werden.
Die Objektbesichtigungen werden vom 25.04.2022 bis 06.05.2022 durchgeführt.
Eine Terminvereinbarung ist bei Frau Schülbe unter der Telefonnummer 089-6216-1724 ab 21.04.2022 bis spätestens 25.04.2022 möglich.
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen, die im Rahmen der letzten Ausschreibungsverfahren an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, von dieser Verpflichtung befreit sind. Hierzu muss eine Erklärung abgegeben werden, dass an einer Objektbesichtigung teilgenommen wurde und dass ausreichende Kenntnisse über die jeweiligen Gebäude vorhanden sind.
Von der vorgenannten Regelung ist das Objekt PI 29 und KFD 11, Meglingerstraße 20 in 81477 München ausgenommen. Dieses Objekt wird erst seit 2019 genutzt. Der Nachweis dieser Objektbesichtigung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. vgl. auch Punkt 7 der Bewerbungsbedingungen Datei 01
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in dem der Bieter ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen Gebäudereiniger gemäß Handwerksverordnung oder zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind.
(Hinweis: in Deutschland ist dies der Eintrag in die Handwerksrolle, nachzuweisen durch die Handwerkskarte –Kopie-).
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
-Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
-Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
-Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
-Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr:
Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro
Bearbeitungsschaden [Betrag gelöscht] Euro
Schlüssel-/Transponderverlust [Betrag gelöscht] Euro
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
-Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (hier Unterhaltsreinigung) - in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 10.300 qm) – erbringt oder erbracht hat. Als vergleichbar hinsichtlich der Größenordnung sind sowohl einzelne Objekte mit der genannten Gesamtfläche in qm als auch mehrere einzelne Objekte, die zeitgleich betreut werden / wurden und in der Summe die genannte Gesamtfläche erreichen, anzusehen. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen.
-Eignungsrelevante Unternehmen-falls zutreffend-
-Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen-falls zutreffend-
-Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen-falls zutreffend-
-Angabe der Anzahl der Beschäftigten
-Nachweis DIN ISO 9001
-Sicherheitsdatenblätter, der zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel
-Nachweise über die Teilnahme an den Objektbesichtigungen
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige Nachweise zur Leistung:
-Bietergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch
-Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft-falls zutreffend-
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
-Scientology-Schutzerklärung
-Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit
-Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung (nach Zuschlagserteilung auf Aufforderung einzureichen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen der Regelung in Nr. 4 Absatz 2 der ZAVB (Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Leistungsaufträge der Bayerischen Polizei) wird das Polizeipräsidium München für sämtliches Personal, das im Auftrag des AN das Reinigungsobjekt betreten soll (auch Materialanlieferer und neue Mitarbeiter zur Arbeitsplatzbesichtigung) mit dessen Einverständnis eine polizeiliche Überprüfung der Zuverlässigkeit durchführen. Die Durchführung der polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt nach Zuschlagserteilung auf gesonderter Aufforderung durch den AG.
Zu näheren Ausführungen ist Punkt II.5 der Vertragsunterlage, Datei 02 zu beachten.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.