Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst u. Mobilen Impfteams des gem. Impfzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst u. Mobilen Impfteams des gem. Impfzentrums
Betriebsteil „nichtärztlicher medizinischen Dienst“ (Los 1) und von zwei Betriebsteilen der Mobilen Impfteams (Los 2) des gemeinsamen Impfzentrums der kreisfreien Stadt Landshut und des Landkreises Landshut
Betriebsteil nichtärztlicher medizinischer Dienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut betreibt ihr Impfzentrum in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Landshut in der Messehalle auf dem Landshuter Messegelände in der Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut. Das Impfzentrum ist organisatorisch wie folgt aufgegliedert:
Impfzentrum Messegelände:
1. Ärztlicher Dienst (wird von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen),
2. Verwaltungsdienst (wird vom städt. Personal übernommen)
3. Nicht ärztlicher medizinischer Dienst (ist künftig vom Auftragnehmer zu
übernehmen).
Für die Fortführung des Impfzentrums nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge ist aufgrund der Rahmenvorgaben „Fortführung Bayerische Impfstrategie bis 31.12.2022“ die Neuausschreibung erforderlich. Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit dem nichtärztlichen medizinischen Teilbetrieb des Impfzentrums am Messegelände beauftragt werden (LOS 1).
Sollte die Bayerische Impfstrategie über den 31.12.2022 hinaus verlängert werden, muss eine monatsweise Verlängerung bis 31.03.2023 zu den angebotenen Preisen möglich sein. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt.
Betriebsteil von zwei Mobilen Impfteams
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut betreibt ihr Impfzentrum in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Landshut in der Messehalle auf dem Landshuter Messegelände in der Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut.
Das Impfzentrum ist organisatorisch in den Betrieb eines Impfzentrums und eines mobilen Teams aufgegliedert. Das mobile Impfteam ist wie folgt aufegegliedert:
1. Ärztlicher Dienst (wird von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen)
2. Verwaltungsdienst (ist künftig vom Auftragnehmer zu übernehmen)
3. Nicht ärztlicher medizinischer Dienst (ist künftig ebenfalls vom Auftragnehmer zu leisten)
Für die Fortführung des Mobilen Impfteams nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge ist aufgrund der Rahmenvorgaben „Fortführung Bayerische Impfstrategie bis 31.12.2022“ die Neuausschreibung erforderlich.
Zur Umsetzung soll der Auftragnehmer mit der Zusammenstellung, der Organisation und dem Einsatz des Verwaltungs- und des nichtärztlichen medizinischen Personals der Mobilen Impfteams beauftragt werden (LOS 2).
Die Einsätze erfolgen in Abstimmung mit dem Verwaltungsleiter des gemeinsamen Impfzentrums in Landshut. Das Einsatzgebiet umfasst die Stadt und den Landkreis Landshut.
Sollte die Bayerische Impfstrategie über den 31.12.2022 hinaus verlängert werden, muss eine monatsweise Verlängerung bis 31.03.2023 zu den angebotenen Preisen möglich sein. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, indem das Unternehmen niedergelassen ist.
2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
1. Referenzliste: Nachgewiesene Erfahrungen für den Betriebsteil von mobilen Impfteams oder stationären Impfzentren
Referenz als Betreiber von mobilen Impfteams oder stationären Impfzentren mit mindestens sechsmonatiger Laufzeit mit Nennung:
- der Art des Impfbetriebs (mobil und/oder stationär)
- des Leistungszeitraums
- der Kommune/des Landkreises
- Ansprechperson mit Kontaktdaten
2. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen.
Der Auftragnehmer hat mit Vertragsschluss, spätestens mit Aufnahme der Impftätigkeit, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung und/oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen mit der am Markt erhältlichen üblichen Regeldeckungssumme von 5 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens jedoch:
- Personenschäden 2. Mio. Euro,
- Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden
Scientology-Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.