Netzwerkanbindung der Senderstandorte über DSL / Mobilfunk Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkanbindung der Senderstandorte über DSL / Mobilfunk
Betrieb einer Datennetz-Plattform über die ca. 30 Standorte mittels xDSL leitungsgebunden (Los 1) und ca. 70 Standorte mittels Mobilfunk (LTE/5G) (Los 2) mandantenfähig an einen Zentralstandort des BR angebunden werden.
Die Anbindung an den zentralen BR Standort erfolgt über zwei VDSL bzw. Connected Ethernet Leitungen. Diese sind aus Redundanzgründen einmal am Studio Nürnberg und einmal am Standort München (Funkhaus bzw. Freimann) einzurichten.
Netzwerkanbindung Einwahlzugang über ADSL/VDSL Senderstandorte
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München, Bayerischer Rundfunk, Funkhaus Arnulfstraße 42 - 44 o. Rundfunkplatz 1 80335 München, Bayerischer Rundfunk, Studio Franken Wallensteinstr. 117 90431 Nürnberg
BR Senderstandorte, bei denen die Modulationsanbindung über eine unidirektionale Luftschnittstelle, also Ball- oder Satellitenempfang, realisiert ist, muss zur Überwachung der Sen-deranlagen eine zusätzliche Datenverbindung eingerichtet werden. Diese erfolgt, je nach Ver-fügbarkeit, über eine DSL-Leitung oder über Mobilfunktechnik (LTE/5G).
Aktuell sind beim BR 47 Standorte über DSL und 55 Standorte über Mobilfunk angebunden. Diese Leistung wird in einem reduzierten Umfang neu ausgeschrieben.
Die Datenkommunikation darf nicht über das öffentliche Internet stattfinden, sondern muss in einem mandantenfähigen Datennetz des AN stattfinden.
Dabei wird der IP-Verkehr über die Zugangsnetze DSL oder Mobilfunk eingesammelt, getunnelt über das Datennetz des AN geführt und dem BR zentral über VDSL oder connected Ethernet-Leitungen redundant übergeben.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten, beginnend am 01.05.2022 bis 30.04.2026. Sie kann um 2 Mal 12 Monate verlängert werden.
Die Höchstabnahmemenge für Los 1 beträgt 50 xDSL Anschlüsse.
Für Los 2 beträgt die Höchstabnahmemenge 90 Mobilfunk SIM Karten.
Option, den im Preisblatt Los 1 angegebenen VDSL-Zugang zur Datennetz-Plattform zusätzlich zu beauftragen. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
Option, den im Preisblatt Los 2 angegebenen Mobilfunk-Zugang zur Datennetz-Plattform, mit Datenvolumen 10GByte, pro Monat, pro SIM-Karte zu beauftragen.
Netzwerkanbindung Einwahlzugang über Mobilfunk (LTE/5G) Senderstandorte
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München, Bayerischer Rundfunk, Funkhaus Arnulfstraße 42 - 44 o. Rundfunkplatz 1 80335 München, Bayerischer Rundfunk, Studio Franken Wallensteinstr. 117 90431 Nürnberg
BR Senderstandorte, bei denen die Modulationsanbindung über eine unidirektionale Luftschnittstelle, also Ball- oder Satellitenempfang, realisiert ist, muss zur Überwachung der Sen-deranlagen eine zusätzliche Datenverbindung eingerichtet werden. Diese erfolgt, je nach Ver-fügbarkeit, über eine DSL-Leitung oder über Mobilfunktechnik (LTE/5G).
Aktuell sind beim BR 47 Standorte über DSL und 55 Standorte über Mobilfunk angebunden. Diese Leistung wird in einem reduzierten Umfang neu ausgeschrieben.
Die Datenkommunikation darf nicht über das öffentliche Internet stattfinden, sondern muss in einem mandantenfähigen Datennetz des AN stattfinden.
Dabei wird der IP-Verkehr über die Zugangsnetze DSL oder Mobilfunk eingesammelt, getunnelt über das Datennetz des AN geführt und dem BR zentral über VDSL oder connected Ethernet-Leitungen redundant übergeben.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten, beginnend am 01.05.2022 bis 30.04.2026. Sie kann um 2 Mal 12 Monate verlängert werden.
Die Höchstabnahmemenge für Los 1 beträgt 50 xDSL Anschlüsse.
Für Los 2 beträgt die Höchstabnahmemenge 90 Mobilfunk SIM Karten.
Option, den im Preisblatt Los 1 angegebenen VDSL-Zugang zur Datennetz-Plattform zusätzlich zu beauftragen. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
Option, den im Preisblatt Los 2 angegebenen Mobilfunk-Zugang zur Datennetz-Plattform, mit Datenvolumen 10GByte, pro Monat, pro SIM-Karte zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ITENOS GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Vodafone GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vodafone.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYM8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.