HLS-Planung Kreativfeld WA 1-4 und WA 10-12 Referenznummer der Bekanntmachung: 646/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS-Planung Kreativfeld WA 1-4 und WA 10-12
HLS-Planung für die Errichtung von Wohnbebauungen mit einem Nachbarschaftstreff und einer Tiefgarage auf dem Kreativfeld WA 1 bis 4 und die Errichtung von Wohnbebauungen mit einer Gemeinschaftstiefgarage auf dem Kreativfeld WA 10 bis 12 in der Gesamtentwicklungsmaßnahme Kreativquartier.
Kreativfeld WA 1-4 und WA 10-12 München
HLS-Planung für den Neubau von Wohngebäuden, einem integrierten Nachbarschaftstreff und einer Tiefgarage auf dem Planungsgebiet WA 1 - 4 sowie Neubau von Wohngebäuden und einer Gemeinschaftstiefgarage auf dem Planungsgebiet WA 10 - 12 im Bereich des Kreativfeldes der Gesamtentwicklungsmaßnahme Kreativquartier auf Grundlage des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1954.
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgung), Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)
Die GEWOFAG Wohnen GmbH plant im Bereich der Gesamtentwicklungsmaßnahme des Kreativquartiers im Stadtbezirk München-Neuhausen die Errichtung einer Wohnbebauung inkl. (Gemeinschafts-)tiefgarage auf den Grundstücken WA 1 - 4 und WA 10 - 12 im Planungsgebiet des Kreativfeldes und dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1954. Die komplette Maßnahme sieht ca. 174 Wohneinheiten mit einem integrierten Nachbarschaftstreff vor und umfasst gemäß Bebauungsplan eine Geschossfläche von insgesamt 16.860 m². Die Wohnbebauung soll unter Berücksichtigung der Fördermodelle Einkommensorientierte Förderung (52,5% EOF), der München Modell Miete (22,5% MMM) und dem Konzeptionellen Wohnungsbau (20,0% KMB) realisiert werden. Als besondere Wohnformen werden akut wohnungslose Haushalte (Art. 19 BayWoFG im Fördermodell EOF), eine sorgende Hausgemeinschaft (Fördermodelle MMM und KMB) und eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (KMB) integriert. Des weiteren werden 5 Wohnungen (KMB) für ambulant betreutes Einzelwohnen für Menschen mit psychischer Behinderung eingestreut.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. §55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung HLS) der Leistungsphase 1 bis 5 je nach Genehmigungserfordernis der Anlagengruppe
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und abschnittsweise:
Stufe II: Leistungsphase 6 und 7
Stufe III: Leistungsphase 8
Stufe IV: Leistungsphase 9
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRQD0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).