Ersatzneubau Schlossbergschule Nüdlingen – Grundschule + Hort Fachplanung Techn. Ausrüstung getrennt in Los 1 HLS und Los 2 ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nüdlingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuedlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schlossbergschule Nüdlingen – Grundschule + Hort Fachplanung Techn. Ausrüstung getrennt in Los 1 HLS und Los 2 ELT
Die Gemeinde Nüdlingen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule mit Hortbetreuung.
Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zeigt, dass ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung der bestehenden Schlossbergschule in Nüdlingen ist.
Das bestehende Schulgebäude sowie der angrenzende Hort werden abgebrochen. Die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindende Sporthalle bleibt bestehen und soll in das Neubaukonzept entsprechend integriert werden. Eine ggf. erforderliche Sanierung der Halle ist nicht Gegenstand der Planungsaufgabe des ausgeschriebenen VgV-Verfahrens.
Die Baumaßnahme soll bei laufendem Schulbetrieb stattfinden. Die Belastung für Schüler und Lehrer ist dabei so gering wie möglich zu halten.
Geplant ist eine Grundschule mit 7 Klassen sowie ein Hort für 4 Gruppen.
Gewünscht wird ein modernes Schulkonzept wie beispielsweise eine Marktplatzsituation, die Clusterbildung und offene Lernlandschaften.
Die Schule soll nach Möglichkeit an die Nahwärmeversorgung der Gemeinde angeschlossen werden.
Eine Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude ist angedacht. Das Gebäude soll nach GEG-Standard errichtet werden.
Die Anforderungen an Beleuchtung bzw. Sicherheitstechnik orientieren sich an den gängigen Standards im Schulbau.
Kennzahlen:
- NUF Grundschule ca. 1.200 m²
- NUF Hort ca. 550 m²
Es handelt sich um eine nach FAG geförderte Gesamtmaßnahme.
Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden anhand von Kostenrichtwerten mit ca. 10,80 Mio. € brutto angenommen.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2021 bis 2022
- Abgabe Bau- und Förderantrag 2022
- Bauausführung ab 2023
- Gesamtfertigstellung 2024
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8
Nüdlingen
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 7 und 8.
- Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9;
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
Bes. Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
- Variantenplanungen für Nah- bzw. Fernwärmeversorgung als Entscheidungsgrundlage für den AG
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der Stufe 1 ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 - 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5 und 6
Nüdlingen
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Los 2 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 und 6.
- Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9 für den 1. Bauabschnitt
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
Bes. Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der Stufe 1 ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 - 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oerlenbach
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97714
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ing-helfrich.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5 und 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ib-bopp.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland