Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschl. Erstellung einer Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 81323-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschl. Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Gegenstand des Verfahrens sind Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschließlich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur regionalen Wasserstoffwirtschaft. Das Projekt HyAllgäu*-Bodensee ist ein Regionalprojekt der Landkreise Lindau (Bodensee), Unterallgäu und Ostallgäu, der kreisfreien Städte Memmingen und Kaufbeuren sowie der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee), der Gemeinde Fuchstal (Landkreis Landsberg am Lech) und der Stadt Konstanz. Der Landkreis Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten wirken im regionalen Netzwerk als assoziierte Partner mit.
Lindau (Bodensee)
Gegenstand des Verfahrens sind Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschließlich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur regionalen Wasserstoffwirtschaft. Das Projekt HyAllgäu*-Bodensee ist ein Regionalprojekt. Den Rahmen des Projektes bildet die Regionalförderung des NIP – HyLand. Die Fördermaßnahme lautet Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II. Der Förderbereich innerhalb des HyLand-Programms betrifft die Kategorie HyExperts II. HyAllgäu*-Bodensee ist eine der in dieser Kategorie ausgezeichneten Gewinnerregionen. Für Gewinnregionen werden Fördermittel von bis zu [Betrag gelöscht] Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Damit können die Gewinner Beratungs-, Planungs- sowie Dienstleistungen beauftragen. Ziel soll nach dem Bundesministerium die Erstellung eines umsetzungsfähigen Gesamtkonzepts für eine regionale Wasserstoffwirtschaft sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, unter Rückgriff auf die Fördermittel des Bundes entsprechende Projektmanagementleistungen zur Erstellung eines solchen umsetzungsfähigen Gesamtkonzepts für die regionale Wasserstoffwirtschaft (Machbarkeitsstudie) zu beauftragen. Die Studie soll Erzeuger, Abnehmer und Anwendungsfälle für den produzierten Wasserstoff in der Antragsregion identifizieren sowie deren Wirtschaftlichkeit untersuchen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Systemintegration und Wasserstofflogistik liefern. Teil der Machbarkeitsstudie ist auch die Entwicklung eines effizienten regionalen Marktdesigns, das den Start der Wasserstoff-Vermarktung in der Region ermöglicht und gleichzeitig bei künftigen Erweiterungen des Marktes um verschiedene Akteure und Produkte anpassungsfähig bleibt. Der Fokus des Projektes liegt dabei auf dem Mobilitätssektor im ländlichen Raum. Es soll analysiert werden, wie dieser mit kurzen Lieferketten und effizienten Prozessen zu hoher regionaler Wertschöpfungstiefe im ländlichen Raum beitragen kann. Wichtig ist dabei stets die potentielle Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen. Partnerunternehmen sind durch gezielte Einbindung in die Bearbeitungsprozesse einzubeziehen, um die Voraussetzungen für eine anschließende, zeitnahe Umsetzung erster Schritte zu schaffen. Am Ende der Studie sollen belastbare technische, organisatorische, wirtschaftliche, zeitliche und rechtliche Grundlagen für die Realisierung eines Reallabors in der Allgäu-Bodenseeregion vorliegen. Mit Blick auf die wirtschaftliche Umsetzung sollen die Preise für grünen Wasserstoff möglichst gering und marktfähig sein. Der Auftragnehmer hat alle Leistungen zur Verwirklichung dieser Ziele zu erbringen. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen umfassen mindestens die folgenden fünf Arbeitspakete: 1. Projektsteuerung; 2. H2-Produktion und Potenziale; 3. H2-Infrastruktur, Marktmodelle und Logistik; 4. H2-Bedarf und Flottenanalyse; 5. Quartierslösungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschl. Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lbst.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bbh-beratung.de/de
Unterstützung bei der öffentlichen Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit (Pressetexte, Veranstaltungen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
(Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.