Planungsleistungen Neubau Hainbrunnenschule Forchheim Referenznummer der Bekanntmachung: 8505K20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-forchheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau Hainbrunnenschule Forchheim
Neubau des Schulgebäudes und Neubau einer 1-fach Schulsportanlage der Hainbrunnenschule in Forchheim (Objekt- und Freiflächenplanung) gem. HOAI 2021 Teil 3 Abschn. 1 Leistungsphasen 1-9 i.V. Anlage 10.1HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen, Erstellung des Förderantrages sowie Abbruch der Bestandsgebäude (Schulgebäude, Hausmeisterwohnung und Turn- Schwimmhalle
Forchheim, DE
Neubau des Schulgebäudes und Neubau einer 1-fach Schulsportanlage der Hainbrunnenschule in Forchheim (Objekt- und Freiflächenplanung) gem. HOAI 2021 Teil 3 Abschn. 1 Leistungsphasen 1-9 i.V. Anlage 10.1HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen, Erstellung des Förderantrages sowie Abbruch der Bestandsgebäude (Schulgebäude, Hausmeisterwohnung und Turn- Schwimmhalle)
Vgl. hierzu Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Neubau Hainbrunnenschule Forchheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wonsees
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 96197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Auf § 160 GWB wird hingewiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.