Betriebsunterstützungsleistungen im eJustice-Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JWE000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützungsleistungen im eJustice-Umfeld
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung für Anwendungen im eJustice-Umfeld, insbesondere des Elektronischen Integrationsportals (eIP) der bayerischen Justiz.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
· Administration und Pflege der Oracle-Weblogic-Infrastruktur
· Administration und Pflege der Oracle-Datenbankinfrastruktur
· Betrieb und Pflege des Verfahrens Elektronisches Integrationsportal (eIP); zukünftig evtl. auch als Container-Lösung auf einer OpenShift-Plattform
· Service Management für das Verfahren und die Komponenten
· Durchführung von Fehlerbehebung und Troubleshooting im 2nd Level
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Auf Seiten des Auftraggebers wird ein Servicemanagementtool genutzt, über das z.B. Aufträge als Changes weiterleitet werden. Dieses muss vom AN mitgenutzt werden.
Die Dienstleistungen sind vornehmlich in den Räumlichkeiten des BayLfSt / RZ Nord zu erbringen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unter den zur Leistungserbringung eingesetzten Personen jederzeit die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen vorhanden sind.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr.
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung für Anwendungen im eJustice-Umfeld, insbesondere des Elektronischen Integrationsportals (eIP) der bayerischen Justiz.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
· Administration und Pflege der Oracle-Weblogic-Infrastruktur
· Administration und Pflege der Oracle-Datenbankinfrastruktur
· Betrieb und Pflege des Verfahrens Elektronisches Integrationsportal (eIP); zukünftig evtl. auch als Container-Lösung auf einer OpenShift-Plattform
· Service Management für das Verfahren und die Komponenten
· Durchführung von Fehlerbehebung und Troubleshooting im 2nd Level
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Auf Seiten des Auftraggebers wird ein Servicemanagementtool genutzt, über das z.B. Aufträge als Changes weiterleitet werden. Dieses muss vom AN mitgenutzt werden.
Die Dienstleistungen sind vornehmlich in den Räumlichkeiten des BayLfSt / RZ Nord zu erbringen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unter den zur Leistungserbringung eingesetzten Personen jederzeit die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen vorhanden sind.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsunterstützungsleistungen im eJustice-Umfeld
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde mit der Einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 ermittelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.