Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-220411-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München, Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude
Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München
Leistungen der Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes für ein Geothermie-Heizwerk, im folgenden Wärmestation(sgebäude) genannt. Dies befindet sich am Standort Michaelibad, Heinrich-Wieland-Straße 24, 81735 München. Das Wärmestationsgebäude beinhaltet die gesamte Anlagentechnik des Heizwerks mit seinen 2 Fernwärme-Erzeugungsanlagen. Dies umfasst u.a. die Anlagentechnik zur Erzeugung von Fernwärme basierend auf 8 tiefengeothermischen Bohrungen und die Anlagentechnik eines Großwärmepumpensystems.
Eine durchgeführte Konzeptstudie kam zu folgenden vorläufigen Gebäudedimensionen: Länge ca. 50,5 m, Breite ca. 37,0 m, Gesamthöhe 27,4 m, Baugrubentiefe 16,4 m. Ein Großteil des Gebäudekörpers wird sich voraussichtlich Unterflur in Bereichen von drückendem Grundwasser befinden.
Die Größe, Form und Aufteilung des Gebäudes ergeben sich aus den Ergebnissen der Fachplanung (insbesondere Anlagentechnik), sowie aus den zu berücksichtigenden baurechtlichen Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich Architektur sowie Immissionswerte und folgen dem „form follows function“-Ansatz.
Das Gebäude berücksichtigt den Platzbedarf für die umfangreiche Verfahrenstechnik sowie die dazugehörige Elektro- und Leittechnik, sodass mit vielen Durchdringungen sowie einer Vielzahl von technischen Komponenten, auch im Außenbereich, wie z.B. einer Photovoltaikanlage, zu rechnen ist.
Bestimmte Bereiche im und am Gebäude bedürfen einer Ex-Schutz-fähigen Ausbildung, sodass zur besseren Handhabung dieses Explosionsschutzes teilweise verfahrenstechnischen Komponenten in nach außen offenen Räumen und/oder Dachbereich platziert werden.
Für die Gebäudeerrichtung sowie für BE-/Lager-/Aufstellflächen stehen nur sehr begrenzt Flächen zur Verfügung. Die Einbring- und Beschickungssituation ist anspruchsvoll und in Zusammenarbeit mit einem Baulogistiker sowie den Fachplanern zu optimieren.
Die Objektplanung Gebäude arbeitet eng mit der Objektplanung Baugrubenverbau sowie den weiteren Fachplanern zusammen.
Kosten Baukonstruktion (ohne Baugrube): 16.200.000 €
Kosten TGA (vertraglich pauschaliert): 5.780.345 €
Die Kosten für die Anlagen-/Maschinen-/Verfahrenstechnik sind nicht anrechenbar. Die Kosten für die Technischen Anlagen (des Gebäudes) werden aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Hochwertigkeit durch den Auftraggeber vertraglich pauschal fixiert. Aus einer Reduzierung/Erhöhung der Kosten für TA findet somit keine Honorarreduzierung/-mehrung statt. Es bleibt dem Bewerber/Bieter offen dies bei seinen Zu-/Abschlägen des späteren Honorarangebots zu berücksichtigen.
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
Kriterium Referenzen - Gew: 100 %
Es können maximal 5 geeignete Referenzen näher beschrieben werden. Jede der beschriebenen Referenzen
wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums mit folgender Wichtung berücksichtigt.
Referenz 1 - Wich.: 30 %
Referenz 2 - Wich.: 25 %
Referenz 3 - Wich.: 20 %
Referenz 4 - Wich.: 15 %
Referenz 5 - Wich.: 10 %
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen: Planungsstufe I: Lph 1 bis 2; Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional); Planungsstufe III: Lph 5 bis 6 (optional); Planungsstufe IV: Lph 7 bis 9 (optional)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 7 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme (Neubau, Umbau/Sanierung/Erweiterung), zur vertraglichen Bindung, zum Ausführungsort, zu dessen Funktion und Nutzung inkl. wesentlicher Kennwerte, zur Fassaden- und Dachausbildung/-gestaltung, zur Untergeschoss-/Kellerausbildung, zu wesentlichen Planungskennwerten (BRI, BGF), zur Schnittstelle zur Brandschutzplanung, zu geologischen und hydrogeologische Baugrundbedingungen, zu Baukosten (netto) nach Kostengruppen KG 300 bis 400; zur Anzahl der Schnittstellen zu anderen Planern (u.a. Anlagenplaner)
Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung aus dem Kraftwerks-/Energieerzeugungs-/Labor-/Industrie-/Chemieanlagenbau; Bauausführung unter beengten räumlichen Verhältnissen; Bauausführung Unterflur mit drückendem Grundwasser, zu begrenzenden Energie-/Immissionswerten (u.a. Schall); zur hohen Öffentlichkeitswirkung und Bürgerbeteiligungsformaten
Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu bearbeiteten Leistungsbereichen jeweils mit Honorarzone; zu abgerechneter Honorarsumme (netto); zu erbrachten Leistungsphasen mit Angabe der angewendeten Verfahrensvorschrift bei der Bauausschreibung; zum Umfang der örtlichen Bauüberwachung
Leistungszeitraum mit Angaben zur Dauer der Planungsphase (Lph 1 bis 4 und 5 bis 7), Dauer der Bauausführung (Lph 8), Datum der Gebäudeabnahme, Angaben zu etwaigen Planungs- und Ausführungsverzögerungen
(3) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben,
Erklärungen oder Nachweise (in Kopie)
Angabe der aktuellen Kontaktdaten der Referenzgeber (zu jeder Referenz)
Zu (2) Kriterium Referenzen: Referenzen wir nur berücksichtigt wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Eine Referenz ist mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar; der Fertigstellungszeitpunkt (= Inbetriebnahme) einer Referenz liegt entweder im aktuellen Jahr vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge oder in den letzten bis zu 7 abgeschlossenen Kalenderjahren
bei mindestens einer Referenz müssen Planungsleistungen im Bereich von Produktions-/Chemie-/Kraftwerks-/Erzeugungs-/Laboranlagen erbracht worden sein; die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI müssen in der Gesamtheit der angegebenen Referenzen vollständig erbracht worden sein
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Zugelassen ist jeder, der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Für die Genehmigungsplanung muss im Auftragsfall ein Bauvorlageberechtigter entsprechend Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO) verfügbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).