Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth in Bamberg- Außenputz Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-008/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth in Bamberg- Außenputz
Beschreibung der Beschaffung:
- Schutz angrenzender Bereiche wie Fenster, Türen, Böden, Traufe und Sockel vor Beginn der Arbeiten.
- Reinigung der Bauteiloberflächen vor lose aufliegenden Verschmutzungen.
- Verputzen der Fassaden mit Kalkputz in Qualitätsstufe 2 und Anarbeitung an Gewände.
- Anbringen eines Sanierputzes im Sockelbereich.
- Mehrlagiger Kalkanstrich in Freskotechnik.
Wesentliche Massen:
- Schutzmaßnahmen Fenster, Türen, Böden: 840 qm
- Schutzmaßnahmen Traufe, Sockel: 409 m
- Putzarbeiten: 1.370 qm
- Kalkanstrich: 1.370 qm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
- Schutz angrenzender Bereiche wie fenster, Türen, Böden, Traufe und Sockel vor Beginn der Arbeiten.
- Reinigung der Bauteiloberflächen vor lose aufliegenden Verschmutzungen.
- Verputzen der Fassaden mit Kalkputz in Qualitätsstufe 2 und Anarbeitung an Gewände.
- Anbringen eines Sanierputzes im Sockelbereich.
- Mehrlagiger Kalkanstrich in Freskotechnik.
Wesentliche Massen:
- Schutzmaßnahmen Fenster, Türen, Böden: 840 qm
- Schutzmaßnahmen Traufe, Sockel: 409 m
- Putzarbeiten: 1.370 qm
- Kalkanstrich: 1.370 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind Referenzen für die Ausführung von Kalkputz an denkmalgeschützten Fassaden mit Kalkanstrich in Freskotechnik vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation am 24.02.2022 erfolgt
Angenote nur in digitaler Form
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.