Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg - Containerprovisorium - Tiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BSZ-GS-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg - Containerprovisorium - Tiefbauarbeiten
Berufliches Schulzentrum, Neumarkter Straße 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Containerprovisorium - Tiefbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Maßnahme Tiefbauarbeiten umfasst, im Wesentlichen folgende Leistungen:- Rückbau bestehender Oberflächenbefestigungen- Abbruch von Tragschichten- Erdarbeiten zur Geländeangleichung- Kanalbauarbeiten für Regenwasser, DN 100 – 200- Verlegung von Leerrohren- Errichtung von Mauern- Pflasterarbeiten mit Betonpflaster mit zugehörigem Unterbau und Einfassungen- Einbau von Ausstattungsgegenständen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kümmersbruck
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.