Rahmenvereinbarung Auftausalz 2022/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-L.RV-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Auftausalz 2022/2025
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Auftausalz (NaCl) im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.04.2023 mit einer jährlichen Verlängerungsoption bis 30.04.2025
Die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Auftausalz (NaCl) wird für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.04.2023 mit einer jährlichen Verlängerungsoption bis 30.04.2025 geschlossen.
Pro Jahr hat der Landkreis Freyung-Grafenau einen geschätzten Bedarf von 6.100 t Auftausalz.
Eine Anlieferung erfolgt an folgende Standorte:
Salzhalle Freyung
- Sommerbezug: 1.800 t (HM: 2.500 t)
- Winterbezug: 1.500 t (HM: 1.500 t)
Salzhalle Oberöd
- Sommerbezug: 800 t (HM: 2.500 t)
- Winterbezug: 500 t (HM: 500 t)
Salzhalle Gsenget
- Sommerbezug: 800 t (HM: 1.200 t)
- Winterbezug: 500 t (HM: 500 t)
Salzhalle Perlesreut
- Sommerbezug: 0 t (HM: 100 t)
- Winterbezug: 200 t (HM: 200 t)
Die jeweils angegebenen Mengen sind geschätzte Mengen. Die Angaben in der Klammer sind Höchstmengen pro Jahr.
Der Winterbezug enthält keine garantierte Abnahmemenge.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wurde. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt drei Jahre. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung ohne die Notwendigkeit einer Kündigung zum 30.04.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder
— wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124, der EEE oder die AVPQ-Nummer auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen innerhalb der angegebenen Frist nachzureichen.
— Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124, der EEE oder die AVPQ-Nummer auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen innerhalb der angegebenen Frist nachzureichen.
— Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen
— Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124, der EEE oder die AVPQ-Nummer auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen innerhalb der angegebenen Frist nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.