Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien 2021 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: V-2021-32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien 2021 bis 2024
Lieferung von ca. 15 500 000 kWh Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an verschiedene Abnahmestellen der SER im Stadtgebiet Straubing (Kläranlage Straubing und diverse Nebenstellen) für die Jahre 2022 bis 2025.
Straubing
Lieferung von ca. 15 500 000 kWh Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an verschiedene Abnahmestellen der SER im Stadtgebiet Straubing (Kläranlage Straubing und diverse Nebenstellen) für die Jahre 2022 bis 2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien 2022 bis 2025
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]