Rahmenvertrag Pflege von Dachbegrünung als Instandhaltungsmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 190/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Pflege von Dachbegrünung als Instandhaltungsmaßnahme
Ausgeschrieben wird die Unterhaltspflege von extensiver Dachbegrünung für den Gesamtbestand des GEWOFAG-Konzerns. Die Wohnanlagen sind auf mehrere Stadtteile verteilt, die Dächer befinden sich auf unterschiedlichen Höhen und Stockwerken. Die betroffenen Siedlungen sind im bewohnten Zustand, hier gilt eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht.
Die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist auf die Dachhöhen und äußeren Umstände abzustimmen. Ebenso befinden sich auf den Dächern Lichtkuppeln, die nicht durchtrittsicher sind und die durch keine Absturzsicherung abgesichert sind.
Vorhandene Sekuranten sind nicht geprüft, daher können diese nicht nach den Regeln der Technik verwendet werden.
Die Aufstiegsmöglichkeiten auf die Dächer sind vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner der GEWOFAG abzustimmen.
Verzichtet der Auftragnehmer auf die Abstimmung mit dem Vertreter des Auftraggebers, so ist der entstandende Mehraufwand alleine vom Auftragnehmer zu tragen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß, dass vom Auftragnehmer zu erstellen ist und der Abrechnung beigelegt werden muss. Dies wir nicht seperat vergütet und ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Mieterzentrum Ramersdorf - MZ 1
Arbeiten in Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrum Ramersdorf - MZ 1
Pflege von Dachbegrünungen mit Pflegedefizit
als Instandhaltungsmaßnahme
Mieterzentrum Giesing - MZ 2
Arbeiten in Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrum Giesing - MZ 2
Pflege von Dachbegrünungen mit Pflegedefizit
als Instandhaltungsmaßnahme
Mieterzentrum Sendling/Laim - MZ 3
Arbeiten in Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrum Sendling/Laim - MZ 3
Pflege von Dachbegrünungen mit Pflegedefizit
als Instandhaltungsmaßnahme
Mieterzentrum Neuhausen - MZ 4
Arbeiten in Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrum Neuhausen - MZ 4
Pflege von Dachbegrünungen mit Pflegedefizit
als Instandhaltungsmaßnahme
Mieterzentrum Riem/Taufkirchen - MZ 5
Arbeiten in Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrum Riem/Taufkirchen - MZ 5
Pflege von Dachbegrünungen mit Pflegedefizit
als Instandhaltungsmaßnahme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRGUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).