Implementierung eines Treasury-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 129/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Treasury-Systems
lmplementierung und Betrieb eines Treasury-Systems, das die
Kernfunktionalitäten gem. Leistungsbeschreibung abdecken soll.
GEWOFAG Holding GmbH Gustav-Heinemann-Ring 111 81739 München
lmplementierung und Betrieb eines Treasury-Systems mit folgenden Kernfunktionalitäten:
- Sichere Abwicklung des konzernweiten Zahlungsverkehrs (E-Banking)
- Flexible Liquiditätsplanung (u.a. inkl. Finanzstatus, Dispositionsvorschau, Planung)
- Cash Management (Abholen von elektronischen Kontoauszügen, Kontendisposition, automatisierte Abstimmung von Bankkonten)
- Kontrahenten-Risiko-Management
- Flexibles Treasury-Berichtswesen
- Abbildung von Avalen (Garantien und Bürgschaften)
Wichtiger Hinweis:
Die Leistungsbeschreibung, die sensible Angaben enthält, wird erst nach Einreichen der unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung an die Bewerber verschickt. Der Eingang muss vor Ablauf der Teilnahmefristerfolgen, der Versand erfolgt gegebenenfalls erst am nächsten Tag, bitte beachten Sie dies.
Bitte unterzeichnen Sie die Verschwiegenheitserklärung unverzüglich und übermitteln Sie diese vorab über die Kommunikationsfunktion des DTVP.
Zum Verhandlungsverfahren:
Gemäß § 51 VgV wird die Auftraggeberin eine begrenzte Zahl an geeigneten Bewerbern, voraussichtlich fünf, zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Diejenigen Unternehmen, die nach Auswertung der Teilnahmeanträge zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, haben ein Erstangebot auf Basis der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst weiterer geforderter Erklärungen und Unterlagen einzureichen, das Grundlage des weiteren Verfahrens wird.
Über die ordnungsgemäß eingereichten Angebote wird mit den Bietern im Rahmen eines Verhandlungs- bzw. Auswahlworkshop verhandelt, vgl. hierzu Beispiel-Agenda Auswahl-Workshop (vsl. Mitte September 2021). Vorgesehen sind Verhandlungsrunden, in der alle zur Ermittlung des zu bezuschlagenden Angebotes relevanten Punkte geklärt werden sollen. Im Rahmen des Verhandlungstermins erwarten wir eine Erläuterung des Angebots bezüglich der Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen und dabei in aufeinander folgenden Phasen die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Anschluss an die zuletzt durchgeführte Verhandlungsrunde haben die Bieter unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse ein überarbeitetes Angebot innerhalb der ihnen im Termin gesetzten Frist einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien, 10. Bezirk, Favoriten
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tipco.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRGPS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).