Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt; Erweiterung Institut., HKLS -Planung Referenznummer der Bekanntmachung: Z.EURE.A.000304.HKLSVgV.2039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt; Erweiterung Institut., HKLS -Planung
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 1-3 bzw. 4 (sofern für diese eine behördliche Genehmigung erwirkt werden muss) und 5-9 für das Bauvorhaben „Erweiterung Institut“ des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main (EURE) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3 Lufttechnische Anlagen,
AG 8 Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 1,1 Mio € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 7,15 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Institut des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main
Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie ist seit über 50 Jahren das weltweit führende Institut für rechtshistorische Grundlagenforschung. War es traditionell auf die europäische Rechtsgeschichte konzentriert, so hat es mit der Berufung der jetzigen Direktoren seinen Arbeitsbereich auch auf nichteuropäische Rechtsgeschichte erweitert.
Heute beschäftigen sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Rechtsgeschichten aller fünf Kontinente. Die Ausweitung hat zu einem erheblichen Wachstum des Instituts geführt, sowohl durch drittmittelfinanzierte Vorhaben als auch durch die hohe Zahl der aus der ganzen Welt nach Frankfurt kommenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Mit der Errichtung einer dritten Abteilung erweitert das Institut seinen Arbeitsbereich um eine ganz neue Disziplin, die Rechtstheorie.
Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie wurde am süd-östlichen Rand des neuen Campus der Universität Frankfurt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten und des Präsidialbüros geplant.
Im westlichen Bereich befindet sich zwischen dem Institutsgebäude und der Grundstücksgrenze ein ca. 13m breiter unbebauter Streifen. Dieser soll (unterirdisch) vollständig bebaut werden, um das bestehende –unbelichtete– Magazin flächig zu erweitern. Oberirdisch soll der Forscherturm entlang des Helmut-Coing-Weges verlängert werden und dabei sowohl die Grundrissstruktur der Bürogeschosse übernehmen als auch in der gleichen Materialität nahtlos an die Fassade anschließen, um weiterhin den Eindruck der vom Masterplan geforderten Blockrandbebauung zu erzeugen.
Die Gesamtfläche des Forschungsgebäudes beträgt ca. 1.150 m² NF 1-7.
Der Brutto-Rauminhalt umfasst ca. 8.300 m³.
Das Raumprogramm umfasst unter anderem:
Büro- und Besprechungsflächen,
Seminarbereich,
Kompaktmagazin
Technische Anforderungen:
Die Büro-, Besprechungs- und Seminarbereiche sind nach allgemein gültigen Standards umzusetzen.
Bei den Magazinflächen sind erhöhte Anforderungen an Flexibilität und Raumluft (+18°C +/- 2°C; 50 % +/- 5 % relative Luftfeuchte) zu berücksichtigen.
Einbringung einer Spülluftanlage in den bestehenden Treppenraum „Büroturm“.
Bei der Planung der zentralen Versorgungstechnik sind die Schnittstellen zur bestehenden Gebäudetechnik des Bestandsgebäudes zu berücksichtigen. Der Erweiterungsbau wird zum Teil an die zentrale Medienversorgung des Bestandsgebäude angeschlossen. Im Bestand sind Umbaumaßnahmen im Bereich des Gebäudeanschlusses notwendig.
Während der Maßnahme sind die Auswirkungen auf den Institutsbetrieb (inkl. Lesesaal und Bibliothek) im Bestandsgebäude so gering wie möglich zu halten. Dies erfordert eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Institut und den anderen Planungsbeteiligten.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 1-3 bzw. 4 (sofern für diese eine behördliche Genehmigung erwirkt werden muss). Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt; Erweiterung Institut., HKLS -Planung
Ort: Langgöns
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).