Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z41-2021-0014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtungen
Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtung
München
Deutschland
Der Mietvertrag beinhaltet die Lieferung und Erbringung von Serviceleistungen an digitalen Multifunktionsgeräten (MFG) in drei Leistungsklassen (LK). Die digitalen Multifunktionsgeräte des AN erfüllen folgende Anforderungen:
- die grundlegenden Anforderungen sind: Kopier-, Druck-, Scan- und Faxfunktion,
- Farb- und Schwarzweiß-Funktion (wobei schwarzweiß nicht gemischt zusammengesetzt werden darf),
- Integrationsfähigkeit in die Infrastrukturen des AG, wie z. B. das pädagogische und das Verwaltungs-Netz,
- zentrales Management der Geräte (Flottenmanagement).
Vom AN wird eine enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Serviceprozesse, die der SPoC gegenüber den Service- und Leistungsempfängern zu verantworten hat erwartet. Dies beinhaltet insbesondere:
- Rollout,
- Lieferleistungen,
- Installationsleistungen,
- Wartungsleistungen,
- Instandsetzungsleistungen,
- Verbrauchsmaterial-Service,
- Implementierungsleistungen,
- Supportleistungen,
- Umzugsleistungen,
- Zwischenlagerungs-Service,
- Consultingleistungen,
- Technische Dokumentationsleistungen,
- Schulungen,
- Rollback, Rückgabe und Entsorgung.
Die MFG werden von dem AG grundsätzlich als Ressource für eine Vielzahl von Nutzenden und multifunktional eingesetzt, d. h. mit Netzwerkanbindung betrieben. An Sonderstandorten ohne Netzwerk ist ein Stand-Alone Betrieb denkbar. Aus dem Vertrag sollen zusätzlich zur Auslieferung der ca. 1.800 Geräte zu Vertragsbeginn im Rahmen von Nachbestellungen ca. 280 weitere Geräte bis zum Ablauf des Vertrages gemietet werden können.
siehe Leistungsbeschreibung
optionales Zubehör und weitere optionale Anmietungen von zusätzlich während Vertragslaufzeit benötigten Geräten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17dc343dff0-25f04179b2d4fd40
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17dc343dff0-25f04179b2d4fd40
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17dc343dff0-25f04179b2d4fd40
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.04.2022, 12.00 Uhr, an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Die LHM behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten
Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen der LHM während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Leistungen möglich.
Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Leistungen begründet.
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Abweichend vom Grundsatz der Losvergabe wird die Leistung im Rahmen einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Bei einer Aufteilung nach Fachlosen wäre es wahrscheinlich, dass der Fall auftritt, dass jedes Los an einen separaten Bieter vergeben wird und alle Teilnehmer am Wettbewerb jeweils Modelle von verschiedenen Herstellfirmen anbieten, so dass letztendlich drei unterschiedliche Multifunktionssysteme (inkl. Flottenmanagementlösung) von unterschiedlichen Herstellfirmen zum Einsatz kommen.
Die IT-Infrastruktur der Münchner Bildungseinrichtungen ist aufgrund der hohen Anzahl mit insgesamt 881 städtischen und staatlichen öffentlichen pädagogischen Einrichtungen an rund 500 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet der LHM und teilweise darüber hinaus verteilt sind und der unterschiedlichen IT-Anforderungen zwischen den 116 beruflichen Schulen (inkl. Filialen), 44 Gymnasien, 29 Realschulen, 263 Grund- und Mittelschulen mit Kindertageseinrichtungen, 411 Horte, Kitas und Kinderkrippen und 6 Schullandheime (an verschiedenen Standorten in Oberbayern) hoch komplex. Erschwerend kommt hinzu, dass immer zwei Betriebssysteme (LiMux und Windows) bedient werden müssen. Dadurch vervielfacht sich der Aufwand für die Risikoanalysen und die datenschutzrechtlichen Betrachtungen, da für drei verschiedene Leistungsklassen von Multifunktionsgeräten jeweils zwei verschiedene Betriebssysteme betrachtet werden müssen.
Dadurch entstehen unverhältnismäßig hohe Mehrkosten, ein deutlich größeres datenschutzrechtliches Risiko und technische Schwierigkeiten, die einen fehlerfreien Betrieb stark erschweren.
Nach umfassender Würdigung aller Umstände, einer breit gefächerten Markterkundung im Vorfeld und einer realistischen willkürfreien Einschätzung der Risiken ist festzustellen, dass eine Losvergabe aus monetären und technischen Gründen sowie einem hohen Risiko für den Datenschutz in diesem Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Folglich kommt nur eine Gesamtvergabe der Leistung in Betracht.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Angaben zu den Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).