Generalsanierung Rathaus Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheßlitz
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schesslitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gk-projektmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Rathaus Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Scheßlitz plant die Sanierung des Rathauses Scheßlitz.
Das Rathaus, Hauptstraße 34 in 96110 Scheßlitz, ist ein eingetragenes Baudenkmal und wird in der Bayerischen Denkmalliste nach BayDSchG unter der Akten-Nr. D-4-71-185-40 geführt.
In dem massiven barocken Gebäude mit Mansarddach befinden sich im 1. Dachgeschoss der Ratssaal und weitere Nebenräume. In Erd- und Obergeschoß sind die Büroräume untergebracht. Im teilunterkellerten Bereich sind Lagerräume und die Heizung angeordnet.
Derzeit stehen 14 Büroräume mit insgesamt 18 Arbeitsplätzen und einem kurzfristigen Arbeitsplatz zur Verfügung (10 Einzelbüros und 4 Büros mit 2 Arbeitsplätzen).
Im Zuge der Sanierung sollen ca. 770 m² Nutzfläche geschaffen werden und mind. ein zusätzliches Büro mit mind. einem zusätzlichen Arbeitsplatz entstehen. Darüber hinaus sind ein Besprechungsraum sowie ein Aufenthaltsraum zu berücksichtigen. Die barrierefreie Zugänglichkeit als auch die Schaffung einer entsprechenden Sanitäranlage im Rathaus ist erforderlich.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Barrierefreiheit / Inklusion
- Schallschutz / Brandschutz
- Energieeffizienz / Wirtschaftlichkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
- Einbringen von aktueller Gebäudetechnik in historische Bausubstanz
- Die Gestaltung und Ausführung nach den besonderen Belangen des Denkmalschutzes und –pflege.
- Der durchgehende Verwaltungs-Betrieb während der gesamten Bauphase muss gewährleistet sein.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit ersten Grundsatzüberlegungen vor.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die Gesamtkosten werden vorläufig mit ca. 4,0 Mio. € brutto ermittelt.
Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Die Städtebauförderung sowie die Regierung von Oberfranken und das Bayrische Landesamt für Denk-malpflege haben bereits Förderung für das Projekt in Aussicht gestellt.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022/2023,
- Genehmigung Bau- und Förderantrag bis August 2023
- Bauausführung ab Herbst 2023,
- Gesamtfertigstellung bis Ende 2024
Scheßlitz
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff)
-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9
-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge, bei parallel laufendem Verwaltungsbetrieb, bei Annahme der Ausführung ggf. in Teilbauabschnitten entwurfs- und konzeptabhängig.
Der durchgehende Verwaltungsbetrieb während der gesamten Bauphase muss gewährleistet sein. Entsprechende Maßnahmen (Interim / Auslagerung) sind vom Architekten zu planen und zu betreuen.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit ersten Grundsatzüberlegungen vor.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
-Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
-Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2)(max. Punktezahl: 10 Punkte).
-Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a)(max. Punktezahl: 5 Punkte).
-Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b)(max. Punktezahl: 54 Punkte).
-Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c)(max. Punktezahl: 36 Punkte).
-Technische Ausstattung nach III.1.3d)(max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 110 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b)Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) entsprechend den geforderten Mitteln (VgV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium)
c)Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d)Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e)Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f)Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75 (in Bayern Art. 61 BayBO),
g)Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h)Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist?
i)Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie MitarbeiterInnen ) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
i1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h)
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
j)Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bieter- oder Bewerbergemeinschaften,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige und Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume) der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausge-schriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume):
-Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen)
-sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende)
Angabe Name, Qualifikation:
-einer Projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer
Hinweis: Der/Die im Auftragsfall verantwortliche Projektleiter/in und Stellvertreter/in sind erst in Stufe 2 zu benennen. Nachweise über die Qualifikation, Berufserfahrung und Projektleitung bzw. Mitarbeit bei ver-gleichbaren Referenzen sind mit dem Unterlagen der Stufe 2 einzureichen.
III.1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe/ Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. zwei Referenzen die mit den Planungsanfor-derungen der Bauaufgabe vergleichbar sind.
Referenz 1 „Sanierung historischer Bausubstanz“ oder vergleichbar
Referenz 2 „Gebäude für Verwaltung / Büro“ oder vergleichbar
je Referenz sind anzugeben:
-Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
-Angabe ob Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards)
-Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung
-Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
-Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
-Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
-Projektleiter/in des Bewerbers,
-Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
-Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene) – getrennt für KG 300 und KG 400
-Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
-Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2, Volumen m3 od. Anzahl Arbeitsplätze etc.)
-Angabe der Gesamtkosten nach DIN 276 (KG 200-700) / Projektgröße in EUR brutto
-Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besond. techn. Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
-Kenntnisse in der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit / Inklusion im Bestand
-Bauen im Bestand bei laufendem Betrieb / Interimsmaßnahmen / Auslagerung od. vergl.
-Erfahrung in der Sanierung / Umbau im Bestand von denkmalgeschützter Bausubstanz (Baudenkmal)
-Kenntnisse und Erfahrung in der Koordination und Berücksichtigung der besonderen Anforderungen und Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
-Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben
-Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeber oder vergleichbar
Bei III.1.3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc).
-Gewertet werden Referenzen für III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2014 erfolgte.
-Die Referenzen zu III.1.3.b. müssen Bauen im Bestand sein.
-Referenz 1 zu III.1.3.b. muss vergleichbar einer Sanierung historischer Bausubstanz sein.
-Referenz 2 zu III.1.3.b. muss vergleichbar Verwaltung / Büronutzung sein.
-Sofern im gegenständlichen VgV auf "historische" Bausubstanz / Gebäude Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass nur Referenzen deren Baujahr / Errichtungszeit vergleichbar der Bauaufgabe in Schleßlitz ist (Neues Rathaus ehem. Kastenamt, 1766), maximal aber bis Baujahr 1900, gewertet werden.
-Sofern im gegenständlichen VgV auf ein eingetragenes "Baudenkmal" und/oder denkmalgeschützte Bausubstanz Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass nur Referenzen gewertet werden, die in der jeweiligen Landesdenkmalliste gem. dem jeweils gültigem Landesdenkmalschutzgesetz (Bsp. Baudenkmäler gem. Bayr. Denkmalliste nach BayDSchG) bzw. vergleichbar, eingetragen sind.
-Die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
-Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
-Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Architekten) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind. Der Bewerber muss nachweisen, dass er gemäß BayBO Art. 61 bauvorlageberechtigt ist.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - einschl. AVB und ZVB geschlossen.
Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a)Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG bereit (siehe Kontaktadressen unter I.3.)
b)Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig.
c)Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d)Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist elektronisch über die Vergabeplattform des AG fristgemäß einzureichen.
e)Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über das Abgabe-Tool der eVergabeplattform eingereicht wurden. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
f)Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.
g)Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h)Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i)Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
j)Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor.
k)Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
l)Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
m)Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmern erst mit Einladung in Stufe 2.
n)Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.schesslitz.de/datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland