Erweiterung und Sanierung der Kilian Grundschule in Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheßlitz
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schesslitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Kilian Grundschule in Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Scheßlitz plant die Erweiterung und Sanierung der Kilian-Grundschule in Scheßlitz.
Im Rahmen des Umbaus und der Sanierung des Bestands sowie einem Erweiterungsanbau der KGS sind folgende Maßnahmen bauabschnittsweise vorgesehen:
Bereich 1 – Schule
1. BA: Sanierung Bestand Südflügel
2. BA: Sanierung Bestand Ostflügel (ohne Schulleitung)
3. BA: Abbruch
4. BA: Neubau – Erweiterung UG + EG für Ganztagesbetreuung
5. BA: Sanierung Bestand Schulleitung
7. BA: Neubau Erweiterung OG Verwaltung
Bereich 2 – Turnhalle
6. BA: Modernisierung Turnhalle
Bereich 3 – Außenanlagen
8. BA: Außenanlagen
Bestandteil des VgV-Verfahrens sind die nur die Bauabschnitte 1 - 5 und 7 (Bereich Schule).
Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen:
-12 Klassenräume
-Verwaltung u.a. Sekretariat, Rektorat, Beratungs-, Besprechungs- und Lehrer(-arbeits)zimmer
-Weitere Räume u.a. Förderlehrerzimmer, Musikzimmer (Jeki-Projekt), Lernwerkstatt, Bücherei, Kunstraum, Differenzierungsräume, MZR, Sanitätszimmer, Computer- und Medienraum
-Archiv und Abstellräume
-Lerninseln (Flure / Pausenhalle)
-Garderobenraum
-Werk- und Handarbeitsraum
-Mittagsbetreuung für ca. 150 Kinder
-sowie erforderliche Putz-, Wirtschafts-, Lager- und Sanitärräume
Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen für den Bereich Schule ca. 3.033 m² NUF vorhanden sein.
Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Erweiterung und Sanierung der Schule einschl. Außenanlagen wer-den anhand von Kostenrichtwerten vorläufig mit ca. 8,3 Mio. € brutto ermittelt.
Das Vorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2021/2022,
- Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2022
- Bauausführung ab Frühjahr 2023, in Bauabschnitten
- Gesamtfertigstellung 2026
Scheßlitz
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) nur die Bauabschnitte 1 - 5 und 7 (Schule):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 (Restleistungen) + 3 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. Restleistungen der LPH 2,
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Abbruchmaßnahmen sind Bestandteil des VgV-Verfahrens / Architektenleistungen.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht.
Die Grundlagenermittlung (LPH 1) ist abgeschlossen. Es liegt eine Vorplanung (vergl. Teile der LPH 2) vor, die Grundlage für die weitere Bearbeitung sein soll.
Die Restleistungen der LPH 2 sollen nach eigener Einschätzung des Bewerbers bewertet werden. Die Prüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen hat gem. §8 HOAI zu erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen der vorl. Vorplanung wird erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 2-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Sanierung der Kilian Grundschule in Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schmittvogels.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland