22 E 057 - Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Online-Kommunikation der Stadt Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 057
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 068-180636)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 057 - Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Online-Kommunikation der Stadt Regensburg
Projektbezogene Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Onlinekommunikation der Stadt Regensburg im Internet mit einem geschätzten Aufwand für die laufende Unterstützung der Online-Redaktion inkl. dabei anfallender Beratungstätigkeiten von monatlich ca. 14 Stunden und für die konzeptionelle Weiterentwicklung und dabei anfallender Projekte mit jährlich ca. 550 Stunden.
Die Höchstmenge der jährlichen Stunden für die konzeptionelle Weiterentwicklung und dabei anfal-lender Projekte wird auf maximal 800 Stunden begrenzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Ergänzungstext:
Die Höchstmenge der jährlichen Stunden für die konzeptionelle Weiterentwicklung und dabei anfal-lender Projekte wird auf maximal 800 Stunden begrenzt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Rahmenvereinbarung unter unveränderten Bedingungen insgesamt zweimal um je ein Jahr verlängert werden (bis 30.06.2025 bzw. 30.06.2026). Die Vertragsverlängerung muss jeweils mindestens drei (3) Monate vor Vertragsablauf (= jeweils 31.03.) schriftlich vereinbart werden.
Spätestens nach vier Jahren endet der Vertrag am 30.06.2026 endgültig. Eine schriftliche Kündigung nach Vertragsablauf ist zu keinem Zeitpunkt notwendig.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Rahmenvereinbarung unter unveränderten Bedingungen insgesamt zweimal um je ein Jahr verlängert werden (bis 30.06.2025 bzw. 30.06.2026). Die Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss jeweils mindestens fünf (5) Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung (= jeweils 31.01.) schriftlich vereinbart werden.
Spätestens nach vier Jahren endet die Rahmenvereinbarung am 30.06.2026 endgültig. Eine schriftliche Kündigung nach Ablauf der Rahmenvereinbarung ist zu keinem Zeitpunkt notwendig.
Einzelaufträge, die vor Ablauf des ersten Jahres der Rahmenvereinbarung (30.06.2023) erfolgen, werden zu den vereinbarten Preisen des ersten Jahres der Rahmenvereinbarung ausgeführt. Einzelaufträge die vor Ablauf der Rahmenvereinbarung (30.06.2024) erfolgen, werden noch auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung ausgeführt. Dies gilt in beiden Fällen auch dann, wenn erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres geliefert wird. Maßgebend ist das Datum des Einzelauftrages. Entsprechendes gilt auch im Falle der Verlängerung der Rahmenvereinbarung.
Der Beauftragung der Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgt mittels Auftrags-schreiben (Bestellschein) durch das Vergabeamt der Stadt Regensburg.