Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP132 Fassade Abstellhalle
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP132 Fassade Abstellhalle
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant.
Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 x 22 m) in Stahlbetonbauweise erweitert werden.
Der Erweiterungsbau grenzt direkt an die bestehende Abstellhalle an und überragt diese um ca. 2,0m. Die Höhe der neuen Halle beträgt ca. 8,50 m.
Das Leistungsbild dieser Ausschreibung umfasst die Herstellung der Fassadenkonstruktion der Abstellhallenerweiterung.
Auftragsumfang:
- Technische Bearbeitung mit Werk – und Montageplanung
- Kleinteiliger Rückbau der Bestandsfassade im Anschlussbereich
- Herstellung Fassadenkonstruktion Metallbau
- Polycarbonat-Lichtband
- Anschlussvorrichtungen für Fassadenbegrünung
Nürnberg, Deutschland
Der Auftraggeber schreibt nach SektVO aus.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Das VP 132 Fassade Abstellhalle wurde ursprünglich europaweit im Offenen Verfahren nach SektVO (2021/S 131-348904) ausgeschrieben.
In diesem Verfahren gingen keine Angebote ein. Deshalb erfolgte eine Aufhebung des Verfahrens (2021/S 199-520348).
Der Auftraggeber wechselte daraufhin in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tram+ VP132 Fassade Abstellhalle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.