LK Eichstätt_Neubau Dienstleistungszentrum des Landratsamtes Eichstätt, Gemmingenstraße - Generalübernehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 418/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-eichstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Eichstätt_Neubau Dienstleistungszentrum des Landratsamtes Eichstätt, Gemmingenstraße - Generalübernehmerleistungen
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt die Errichtung eines Dienstleistungszentrums des Landratsamtes in der Gemmingenstraße in Eichstätt.
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Beauftragt wird ein Generalübernehmer, der folgende Leistungen zu erbringen hat:
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- Die kompletten Objekt- und Fachplanungsleistungen über alle Leistungsphasen aller zur vollständigen Planung und Realisierung erforderlichen einschlägigen Leistungsbilder der HOAI.
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- Neubau (- Der Abbruch des Bestandes erfolgt bauseits. -) unter Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms einschließlich aller dazugehörigen (Neben-) Leistungen und damit einhergehenden Erschließungsmaßnahmen.
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- Geschuldet ist ein mangelfreies, termingerecht errichtetes, funktionsfähiges Bauwerk, geplant und schlüsselfertig erstellt nach dem nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs durch den Landkreis Eichstätt beauftragten finalen Angebot des Auftragnehmers zu einem Pauschalfestpreis.
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- Außenanlagen: Durch einen enormen Höhenunterschied zwischen Gundekarstraße und Gemmingenstraße innerhalb des Plangebietes sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des Baugrundstückes notwendig.
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- Die Zufahrt erfolgt von der Gundekarstraße (Planstraße gem. B-Plan in Asphalt einschließlich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ). Umgriff des Baufeldes gem. B-Plan einschließlich Bepflanzung entlang der Gemmingenstraße.
Gemmingenstraße 85072 Eichstätt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt die Errichtung eines Dienstleistungszentrums des Landratsamtes in der Gemmingenstraße in Eichstätt. Das zur Verfügung stehende Grundstücksareal besteht aus den Grundstücken Flur Nr. 1705 und 1706. Auf diesen Grundstücken befinden sich derzeit noch Werkstätten der Staatlichen Berufsschule Eichstätt. Ab August 2021 können nach Abschluss der Verlagerung der Berufsschule Eichstätt an den Burgberg die Gebäudlichkeiten auf diesen Grundstücken beseitigt und auf diesen Grundstücken der Neubau des Dienstleistungszentrums errichtet werden. Neben dem Verwaltungsgebäude soll auch ein Parkdeck errichtet werden; Das Parkdeck ist jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, vielmehr ausschließlich das Verwaltungsgebäude.
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Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Nr. 6 "Burgberg - Gemmingenstraße" gemäß Satzungsbeschluss vom 30.03.2017). Dieser Bebauungsplan sieht drei Baufelder für Verwaltungsgebäude und ein Baufeld für ein Parkdeck vor. Mit dem ausschreibungsgegenständlichen Dienstleistungszentrum soll von den drei Baufeldern nur das eine, unmittelbar an der Gemmingenstraße gelegene Baufeld bebaut werden.
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In dem zu errichtenden Dienstleistungszentrum sollen folgende Ämter bzw. Fachbereiche ihren Sitz finden:
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- Verkehrswesen
- Amt für Familie und Jugend
- Amt für Soziales und Senioren
- Gesundheitswesen
- Ausländerwesen
- Hauptverwaltung / Post / EDV
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Die Planung und Realisierung hat nach dem dieser Ausschreibung zu Grunde liegenden Raum- und Funktionsprogramm zu erfolgen.
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Beauftragt wird ein Generalübernehmer, der folgende Leistungen zu erbringen hat:
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- Die kompletten Objekt- und Fachplanungsleistungen über alle Leistungsphasen aller zur vollständigen Planung und Realisierung erforderlichen einschlägigen Leistungsbilder der HOAI.
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- Neubau (- Der Abbruch des Bestandes erfolgt bauseits. -) unter Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms einschließlich aller dazugehörigen (Neben-) Leistungen und damit einhergehenden Erschließungsmaßnahmen.
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- Geschuldet ist ein mangelfreies, termingerecht errichtetes, funktionsfähiges Bauwerk, geplant und schlüsselfertig erstellt nach dem nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs durch den Landkreis Eichstätt beauftragten finalen Angebot des Auftragnehmers zu einem Pauschalfestpreis.
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- Außenanlagen: Durch einen enormen Höhenunterschied zwischen Gundekarstraße und Gemmingenstraße innerhalb des Plangebietes sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des Baugrundstückes notwendig.
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- Die Zufahrt erfolgt von der Gundekarstraße (Planstraße gem. B-Plan in Asphalt einschließlich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ). Umgriff des Baufeldes gem. B-Plan einschließlich Bepflanzung entlang der Gemmingenstraße.
Folgen der zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:
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Mit der Ausarbeitung des Bauantrags soll Ende März 2022 begonnen werden. Baubeginn soll Mitte August 2022 sein, die Fertigstellung des Bauvorhabens (Inbetriebnahme und Mängelbeseitigung) ist im Zeitraum 26.03. bis 22.04.2024 vorgesehen.
Mit der Ausarbeitung des Bauantrags soll Ende März 2022 begonnen werden.
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Baubeginn soll Mitte August 2022 sein, die Fertigstellung des Bauvorhabens (Inbetriebnahme und Mängelbeseitigung) ist im Zeitraum 26.03. bis 22.04.2024 vorgesehen.
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Sämtliche Unterlagen werden den Bewerbern mit den Verfahrensunterlagen dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LK Eichstätt_Neubau Dienstleistungszentrum des Landratsamtes Eichstätt, Gemmingenstraße - Generalübernehmerleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Objektplanung: 5 %
ELT-Planung: 2 %
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRGX2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.