Technologieplattform - PR14988-2210-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR14988-2210-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technologieplattform - PR14988-2210-W
Technologieplattform
ISC
Neunerplatz 2
97082 Würzburg
1 Stück Technologieplattform mit Optionen:
4.2.2 Mini-Environment
O 4.2.2.9.Sensorik für Lösemittel
O 4.2.2.19 Schleuse beheizbar bis 250 Grad C
O 4.2.2.20 Handlinghilfe/Transfersystem Schleusen <-> Wicklerachsen; konkrete Ausführung wird in Feinplanung festgelegt
4.2.5 Beschichtung
O 4.2.5.3 Rakel inklusive
O 4.2.5.4 Schlitzdüse inklusive
O 4.2.5.6 Beschichtungsposition Schlitzdüse einstellbar - 9-12 Uhr
O 4.2.5.9 Mono-und Polymere
O 4.2.5.10 (Gefüllte) Polymere
4.2.6 Infrarot Trocknung und -Vernetzung
O 4.2.6.7 Netzteil und ggf. notwendige Kühlkörper wassergekühlt
4.2.7 UV Vernetzung
O 4.2.7.7 Netzteil und ggf. notwendige Kühlkörper wassergekühlt
4.2.10 Lamination
O 4.2.10.2 Temperaturbereich -50 - 200 Grad C
O 4.2.10.4 Kraft (Kalandrierfunktion, in Verbindung mit wechselbaren Walzen) 10-2000 N/mm
O 4.2.10.8 Kühlbar per Wärmeträgermedium < -50 Grad C
O 4.2.10.11 Walzenoberfläche Stahl gehärtet, Ra < 2 µm
O 4.2.10.12 Walzenoberfläche Härte: wird in Detailengineering festgelegt
O 4.2.10.13 Walzen wechselbar (bei geöffnetem Environment, späterer Tausch oder Einbau Al-ternativmaterialien)
4.2.11 Bauraum für Schneidvorrichtung; Optional Schneidvorrichtung
O 4.2.11.2 Automatische Schneidvorrichtung per keramischen Messer
O 4.2.11.3 Automatische Schneidvorrichtung per Laser
O 4.2.11.4 Länge der geschnittenen Substrate 30-200 mm
O 4.2.11.5 Steuerung getriggert mittels Substratlänge und Anlagengeschwindigkeit, Vorgabe in SPS
O 4.2.11.6 Auffangtray für geschnittene Substrate
O 4.2.11.7 Gasdichter Transportbehälter für Auffangtray zum Ausschleusen an Schleuse Auf-wickler und Transfer zu Anlage 2
4.2.12 Aufwickler
O 4.2.12.6 Gasdichter Transportbehälter zum inerten Transfer von Coils zu Anlage 2
5.1 Projektablauf
O 5.1.5 Schulung für 3 Personen
4.2.2 Mini-Environment
O 4.2.2.9.Sensorik für Lösemittel
O 4.2.2.19 Schleuse beheizbar bis 250 Grad C
O 4.2.2.20 Handlinghilfe/Transfersystem Schleusen <-> Wicklerachsen; konkrete Ausführung wird in Feinplanung festgelegt
4.2.5 Beschichtung
O 4.2.5.3 Rakel inklusive
O 4.2.5.4 Schlitzdüse inklusive
O 4.2.5.6 Beschichtungsposition Schlitzdüse einstellbar - 9-12 Uhr
O 4.2.5.9 Mono-und Polymere
O 4.2.5.10 (Gefüllte) Polymere
4.2.6 Infrarot Trocknung und -Vernetzung
O 4.2.6.7 Netzteil und ggf. notwendige Kühlkörper wassergekühlt
4.2.7 UV Vernetzung
O 4.2.7.7 Netzteil und ggf. notwendige Kühlkörper wassergekühlt
4.2.10 Lamination
O 4.2.10.2 Temperaturbereich -50 - 200 Grad C
O 4.2.10.4 Kraft (Kalandrierfunktion, in Verbindung mit wechselbaren Walzen) 10-2000 N/mm
O 4.2.10.8 Kühlbar per Wärmeträgermedium < -50 Grad C
O 4.2.10.11 Walzenoberfläche Stahl gehärtet, Ra < 2 µm
O 4.2.10.12 Walzenoberfläche Härte: wird in Detailengineering festgelegt
O 4.2.10.13 Walzen wechselbar (bei geöffnetem Environment, späterer Tausch oder Einbau Al-ternativmaterialien)
4.2.11 Bauraum für Schneidvorrichtung; Optional Schneidvorrichtung
O 4.2.11.2 Automatische Schneidvorrichtung per keramischen Messer
O 4.2.11.3 Automatische Schneidvorrichtung per Laser
O 4.2.11.4 Länge der geschnittenen Substrate 30-200 mm
O 4.2.11.5 Steuerung getriggert mittels Substratlänge und Anlagengeschwindigkeit, Vorgabe in SPS
O 4.2.11.6 Auffangtray für geschnittene Substrate
O 4.2.11.7 Gasdichter Transportbehälter für Auffangtray zum Ausschleusen an Schleuse Auf-wickler und Transfer zu Anlage 2
4.2.12 Aufwickler
O 4.2.12.6 Gasdichter Transportbehälter zum inerten Transfer von Coils zu Anlage 2
5.1 Projektablauf
O 5.1.5 Schulung für 3 Personen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ffabe5055-64b95491ea1c9138
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ffabe5055-64b95491ea1c9138
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ffabe5055-64b95491ea1c9138
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de