Upgrade der Software LOGA in LOGA All In
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtlindau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.stadtlindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade der Software LOGA in LOGA All In
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms LOGA auf die P&I LOGA AllIn Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Stadt Lindau
Personalabteilung
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms LOGA auf die P&I LOGA AllIn Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV ist maßgeblich, da es sich bei P&I LogaAll-in um eine zusätzliche Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers handelt, die zu einer teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt ist. Ein Wechsel des Unternehmens als Ergebnis eines offenen Verfahrens würde dazu führen, dass ein komplett neues Verfahren mit neuer Hard- und Software beschafft werden müsste, da die jetzige Umgebung komplett auf P&I LOGA angepasst ist. Dies führt zwangsläufig zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung, da keine technische Plattform für die Implementierung verfügbar ist und Fachwissen für den Betrieb erst wieder mühevoll aufgebaut werden muss. Ein Verfahrenswechsel zu einem anderen Personalabrechnungsverfahren würde für die Stadt Lindau zu erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten führen. Für die Migration der Daten ist die Personal- und Zeitressource im Bereich der Personalabteilung und der IT-Abteilung, welche für eine reibungslose und fehlerfreie Systemumstellung von 1000 Abrechnungsfällen zuständig wäre, nicht vorhanden. Zudem wäre ein mehrmonatiger Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren erforderlich. Dabei müssten alle Stammdaten der Abrechnungsfälle, alle Abrechnungen der letzten 6 Monate, sowie die Schnittstellen der Payroll zu Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Rentenversicherungsträgern manuell neu erfasst und weitergeleitet werden. Daran anschließend wären parallele Abrechnungsläufe auf beiden Systemen erforderlich, um die Ergebnisse abzugleichen. Dies ist wirtschaftlich und technisch zurzeit und auch in der Zukunft nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist es essentiell, dass eine vollständige Datenübernahme ohne Datenverlust erfolgen kann. Dies ist mit dem Upgrade der Firma P&I möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Upgrade der Software LOGA in LOGA All In
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.