Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000041-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg
Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für die Objekte Klinikum Nürnberg - Standort Nord (Los 1) und Klinikum Nürnberg - Standort Süd (Los 2)
Außenreinigung und Winterdienst für KN Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 1) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Nord.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers maximal 2 Mal um 12 Monate verlängert werden.
Außenreinigung und Winterdienst für KN Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Süd.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers maximal 2 Mal um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung zu § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / Eigenerklärung zu § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe / Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit / Schutzerklärung Scientology / Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG) / Eigenerklärung zum Masernschutz / Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl / Eigenerklärung zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens / Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Nr. 2 bis Nr. 5)
Eigenerklärung zu einer Mindestreferenz (Nr. 1) aus dem Bereich Kliniken, Krankenhäuser etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.