Verwertung / Beseitigung von Bauschutt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: ND02 - Bauschutt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a. d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung / Beseitigung von Bauschutt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Übernahme, Transport und Verwertung / Beseitigung von Bauschutt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alternative A: Übernahme, Transport und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt • Abholung des Bauschutts an den derzeit 21 Sammelstellen auf Anforderung,• Transport des Bauschutts, • Ordnungsgemäße Entsorgung des gemischten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage. Alternative B: Übernahme, Transport, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt• Abholung des Bauschutts an den derzeit 21 Sammelstellen auf Anforderung,• Transport des getrennt erfassten Bauschutts, • Ordnungsgemäße Verwertung des verwertbaren Bauschutts in einer dafür genehmigten Verwertungsanlage, • Ordnungsgemäße Entsorgung des für die Aufbereitung ungeeigneten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.