Gemeinde Ursensollen_Sanierung Hofmarkschloss + Neubau Rathaus_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 355/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ursensollen
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ursensollen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ursensollen_Sanierung Hofmarkschloss + Neubau Rathaus_Arch
Die Gemeinde Ursensollen plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Hofmarkschlosses Ursensollen als neuer Gemeindemittelpunkt. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen soll zeitgleich ein Rathausneubau in Verbindung mit dem Hofmarkschloss entstehen. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie wurde bereits durchgeführt und ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für die Sanierung des Hof-markschlosses und den Neubau des Rathauses sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln bei der Sanierung des Hofmarkschlosses und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist bei beiden Objekten.
Hofmarkschloss in Ursensollen Rathausstraße 1 92289 Ursensollen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Ursensollen plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Hofmarkschlosses Ursensollen. Das ehemalige Hofmarkschloss soll als neuer Gemeindemittelpunkt mit integriertem Dorfladen, historischem Trauzimmer, Räume für Vereine und Bürgerinitiativen sowie Einrichtung einer Zoiglstube und eines Bürgersaals gestaltet werden. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen soll zeitgleich ein Rathausneubau in Verbindung mit dem Hofmarkschloss entstehen, da im bisherigen Rathaus ein Raummangel besteht. Das Gebäude der Vitusstraße 7 wird noch abgerissen, ist jedoch nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt.
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Das Gebäude wurde im barocken Stil Mitte des 18. Jh. in der heutigen Kubatur mit Bruchsteinmauern und einem dreigeschossigen Vollwalmdach errichtet und ist aus Bruchsteinen mit segmentbogigen großen Fensteröffnungen konstruiert. Das Dachwerk besteht aus einem zweifach stehenden Stuhl mit drei Stuhlreihen im 1. Dachgeschoss und zwei Stuhlreihen im 2. Dachgeschoss. In Richtung Osten und Westen ist das Dachwerk als Vollwalm ausgebildet. Bauzeitlich war im Süden ein Wirtschaftstrakt angebaut, der um 1970 durch einen Wohnbau mit Garagen im Erdgeschoss ersetzt wurde. Im 19. Jahrhundert fanden Neuerungen und vor allem Reparaturen am Gebäude statt. Im Dachwerk wurden einzelne Balken erneuert und auch der Stuhl mit separaten Stuhlreihen unterfangen. In den 1970er Jahren fand nochmals ein größerer Umbau statt und der südliche Anbau des Gebäudes wurde entfernt und weitgehend neu errichtet. Zu Beginn der 2000er Jahre erfolgte dann im Hauptgebäude eine Modernisierung der vorhandenen Wohnung im Erdgeschoss.
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Die bayerische Denkmalschutzbehörde überprüft derzeit noch eine mögliche Eintragung des ehemaligen Hofmarkschlosses in die Liste der Einzelbaudenkmäler.
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Eine entsprechende Machbarkeitsstudie wurde bereits durchgeführt und ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zudem wurde das ehemalige Hofmarkschloss im Rahmen der Machbarkeitsstudie auf den historischen Bestand hin untersucht. Der Bericht zur restauratorischen Bestandsuntersuchung ist ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 9,0 Millionen EUR brutto. Es handelt sich hierbei jedoch um eine vorläufige, grobe Einschätzung.
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Es wurden hinsichtlich der Sanierung des Hofmarkschlosses Fördermittel von der Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Städtebauförderung zugesichert. Der Neubau des Rathauses ist nicht förderungsfähig.
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Der Auftragnehmer ist für die Planung und Bauleitung beider Objekte zuständig. Die Vergütung erfolgt getrennt.
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Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für die Sanierung des Hofmarkschlosses und den Neubau des Rathauses sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln bei der Sanierung des Hofmarkschlosses und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist bei beiden Objekten.
Stufenweise Beauftragung:
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jeweils bei Homarkschloss und Rathaus
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Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 u. 3
Stufe 2: Leistungsphasen 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2026.
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Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um ungefähre Richtwerte, die genauen Termine müssen erst noch festgelegt werden.
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Eine Machbarkeitsstudie sowie der Bericht zur restauratorischen Bestandsuntersuchung werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Ursensollen_Sanierung Hofmarkschloss + Neubau Rathaus_Arch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pilsach
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92367
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRG36
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.