Stadt Vilsbiburg - Umfassende Sanierung der Vilstalhalle in Vilsbiburg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 344/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vilsbiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Vilsbiburg - Umfassende Sanierung der Vilstalhalle in Vilsbiburg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt die umfassende Generalsanierung der städtischen Mehrzweckhalle (Dreifachturnhalle mit Zuschauertribünen) aus dem Jahr 1978. Insbesondere sind alle technischen und sanitären Einrichtungen und die gesamten Dachauf- und Dacheinbauten vollständig auszutauschen. Ebenso ist das Gebäude auf einen aktuellen energetischen Standard zu modernisieren und die Barrierefreiheit herzustellen.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i.V.m. Anlage 10) sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (zu erbringen in Lph. 8) und die Überwachung der Mängelbeseitigung (zu erbringen in Lph. 9).
84137 Vilsbiburg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt die umfassende Generalsanierung der städtischen Mehrzweckhalle (Dreifachturnhalle mit Zuschauertribünen) aus dem Jahr 1978. Insbesondere sind alle technischen und sanitären Einrichtungen und die gesamten Dachauf- und Dacheinbauten vollständig auszutauschen. Ebenso ist das Gebäude auf einen aktuellen energetischen Standard zu modernisieren und die Barrierefreiheit herzustellen.
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Die Dreifachturnhalle verfügt über eine Bühne und wird auch als Versammlungsort im Sinne der Versammlungsstättenverordnung genutzt.
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Die im Bestand vorhandene Gastronomie wird nicht weiter betrieben. Überlegungen für eine sportliche Nutzung der Gastronomieflächen sind mit zu anzustellen.
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Die Fläche der ebenfalls im Bestand befindlichen zwei Wohnungen stehen für eine andere Nutzung im Zusammenhang mit der Dreifachturnhalle zur Verfügung und sind in den Planungen mit zu betrachten.
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Im Zuge der Generalsanierung ist auch die Haupterschließung des Gebäudes zu überprüfen. Die Halle verfügt derzeit über zwei, nicht zentral gelegene Eingänge. Es ist das Ziel des Auftraggebers, eine attraktive, möglichst zentrale, Haupterschließung zu schaffen. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern auch erwartet, dass sie sich über ein Erschließungskonzept Gedanken machen und diese auch skizzenmäßig zu Papier bringen.
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Auch ist es das Ziel des Auftraggebers, die Halle im Hinblick auf Gestaltung und Materialität der Gebäudehülle nachhaltig, wirtschaftlich und attraktiv zu modernisieren. Im Rahmen der Nachhaltigkeit ist auf einen wirtschaftlichen Unterhalt des Gebäudes und das Gesamt-Energiekonzept - insbesondere in Bezug auf die Ertüchtigung der Hülle und das Heizungs- und Lüftungskonzept - Wert zu legen. Auch soll die Gebäudehülle optisch ansprechend ertüchtigt bzw. neu organisiert und gestaltet werden. Der Hauptnutzer (TSV Vilsbiburg) schlägt vor auf die Belichtungselemente im Dachbereich zu verzichten und eine geeignete Belichtung über die Wandflächen neu zu schaffen. Dem steht der Bauherr positiv gegenüber.
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Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, skizzenmäßig zur Haupterschließung und Ausgestaltung der Hülle ihre diesbezüglichen Vorstellungen darzustellen und auch Aussagen zur Materialität der Gebäudehülle zu treffen. Eine angemessene Vergütung wird gewährt (§ 77 Abs. 2 VgV).
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Die Generalsanierung hat oberste Priorität. Sollte sich jedoch im Zuge der Erbringung der Planungsleistungen die Unwirtschaftlichkeit einer Generalsanierung herausstellen, käme gegebenenfalls auch ein Neubau im Betracht. Der Planungsauftrag umfasst auch diesen eventuellen Neubau.
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Direkt an die Dreifachturnhalle schließt die TSV-Halle an, ein Gebäude aus dem Jahr 1923. Diese Halle wird abgebrochen. Die dadurch freiwerdende Grundstücksfläche steht für Überlegungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dreifachturnhalle zur Verfügung.
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Im Rahmen der Planungen können Anbauten und evtl. ein Erweiterungsbau sich als planerische Option ergeben. Dies ist ebenfalls Gegenstand des mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Planungsauftrags.
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Die Turnhalle wird intensiv genutzt, sodass eine möglichst kurze Bauzeit anzustreben ist.
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Der Fördergeber hat als spätestens verbindlich einzuhaltenden mängelfreien Fertigstellungstermin den 31.12.2025 definiert.
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Der Abschluss der Entwurfsplanung soll bis Ende 2022 erfolgen. Mitte 2023 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Bauzeit von 2,5 Jahren wird erforderlich sein, sodass das Maßnahmenende bis spätestens zum 31.12.2025 erreicht wird. Der Verwendungsnachweis ist verbindlich bis Mitte 2026 zu erstellen.
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Es gibt aus dem Jahr 2014 umfassende Untersuchungen, eine Brandschutzuntersuchung und eine Bestandsvermessung.
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Für die Maßnahme wurden zwei Förderanträge gestellt (Bund und Land). Die Förderungen sind auf 3 Mio. EUR und 1,35 Mio. EUR gedeckelt.
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Die Zuwendungsbescheide für beide Förderprogramme liegen bereits vor, es sind jedoch die Entwurfsplanung, die Kostenberechnung und weitere Unterlagen noch einzureichen.
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Als Teil der angebotenen Planungsleistungen ist die getrennte Erstellung der Unterlagen für die Fördergeber (insbesondere in Bezug auf die noch einzureichenden weiteren Unterlagen, die wahrzunehmenden Dokumentationspflichten mit Berichterstattung, die Zusammenstellung aller Unterlagen für den Verwendungsnachweis, etc.) einzuplanen und als Teil des Planungshonorars mit anzubieten.
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Die Projektsumme wurde mit 9,5 Mio. EUR Gesamtkosten netto geschätzt, dieses entspricht 80 % der Neubaukosten.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i.V.m. Anlage 10) sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (zu erbringen in Lph. 8) und die Überwachung der Mängelbeseitigung (zu erbringen in Lph. 9).
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Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine stetige Fotodokumentation sowie ein jährliches Berichtswesen, nachdem das Projekt stark von der Förderung abhängt.
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Im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Ausschreibung wird eventuell auch die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist nur entweder für die Architekten- oder die Projektsteuerungsleistungen zulässig.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
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Der Fördergeber hat als spätestens verbindlich einzuhaltenden mängelfreien Fertigstellungstermin den 31.12.2025 definiert.
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Diverse projektbezogene Unterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Vilsbiburg - Umfassende Sanierung der Vilstalhalle in Vilsbiburg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Birnbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRG3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.