Tanzhaus Donauwörth - Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donauwoerth.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://km-au.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tanzhaus Donauwörth - Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 2-9 (stufenweise beauftragt). Durchgeführt wird ein begrenzt offener Realisierungswettbewerb für Architekt/innen und Innenarchitekt/innen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Sanierung und der Umbau des Tanzhauses (inkl. Tiefgarage), Reichsstraße 34 in 86609 Donauwörth. Der Planungsraum erstreckt sich auf das Grundstück des Tanzhauses (1.068 m² Grundstücksfläche, nahezu vollständig überbaut) sowie die Übergangsbereiche mit funktionalen Verflechtungen zum angrenzenden öffentlichen Straßenraum.
Das Tanzhaus liegt inmitten des Zentrums der Stadt Donauwörth. Die Nutzung des Standortes reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Das heutige Gebäude ist ein 1975 im Stil des Vorgängerbaus errichtetes großes Stadthaus mit multifunktionalen Nutzungen.
FRÜHERE Nutzungen:
EG: Ladenpassage mit kleineren Geschäftseinheiten
1.OG: Stadtsaal
2.OG: Restaurant einschließlich Küche
1. Dachgeschoss: zwei Büroeinheiten, eine Praxiseinheit, eine Wohnung
2. Dachgeschoss: archäologisches Museum
3. Dachgeschoss: Lüftungsanlage.
1.UG und 2.UG: Tiefgarage (das 2.UG soll in Zukunft nur noch als Lagerfläche/Technik dienen, das 1.UG soll bis auf Behindertenparkplätze und Fahrradstellplätze keine weiteren Stellplätze mehr enthalten).
Seit 2016 steht das Tanzhaus leer und wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Durchführung eines Workshops mit dem Stadtrat im November 2021 wurde das künftige Nutzungsprogramm festgelegt.
NEUE Hauptnutzungen:
Stadtbibliothek, Tourist-Info, Kulturbüro, Café/Bistro, Veranstaltungsaal (Änderungen vorbehalten).
Die Kostenschätzung für die KGR 300/400 beläuft sich auf ca. 12 Mio. € Netto.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie auf folgender Website:
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung befinden sich das Landesamt für Denkmalpflege und die Stadt Donauwörth noch in Abstimmungen zum Denkmalstatus des Tanzhauses. Zur Ausgabe der Auslobungsunterlagen wird die fachliche Würdigung des BLfD beigefügt.
Die Stadt Donauwörth wird nach Abschluss des Wettbewerbs, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchführen und - unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts - einen der Preisträger mit den bekanntgemachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1 beauftragen.
Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Preisträger als Bieter zur Angebotsabgabe und Teilnahme an der Verhandlung aufgefordert. Der Zuschlag wird nach den in den Auftragsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt.
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 beabsichtigt, wobei mindestens die Leistungsphasen 2-5 beauftragt werden sollen.
Aufteilung in folgende Stufen:
Stufe 1 (LPH 2-3) ?
Stufe 2 (LPH 4-5) ?
Stufe 3 (LPH 6-7) ?
Stufe 4 (LPH 8-9) ?
Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen abgeleitet werden.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in einem Zuge durchzuführen, vorausgesetzt es sprechen keine wesentlichen oder unvorhergesehenen Gründe dagegen.
Im Fall der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Anforderung an die Leistungserbringung kann es erforderlich machen, häufig
bzw. kurzfristig auf Aufforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen
vor Ort zur Verfügung zu stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird ein einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Eignungs- und Auswahlverfahren durchgeführt.
Auswahlkriterien, welche die Bewerber erfüllen müssen (§ 71 Abs. 3 VgV):
1. Die Voraussetzungen an den Berufsstand sind erfüllt (siehe Ziffer III.2.1).
2. Es liegen keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB vor.
3. Für den Wettbewerb werden Teilnehmer gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Komplexität entsprechend der Aufgabenstellung haben.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
Als Leistungsnachweis wird die Darstellung von 2 Projekten durch Zeichnungen und/oder Fotos auf je einem Blatt DIN A3 gefordert. Die Projekte müssen nach dem 01.01.2012 abgeschlossen worden sein (LPH 8 abgeschlossen) oder sich aktuell in LPH 8 befinden.
Referenz 1: LPH 2-8 vollständig erbracht (oder LPH 8 laufend)
Honorarzone IV (gut vergleichbar sind z.B. öffentliche Gebäude wie Bibliotheken, Veranstaltungsstätten, …)
Neubau oder Umbau
Größenordnung: keine Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
Referenz 2: LPH 2-8 vollständig erbracht (oder LPH 8 laufend)
(mindestens) Honorarzone III
Bauen im Bestand
Größenordnung: ab 2,5 Mio (KGR 300+400 Netto) €
Weitere Erklärungen, Referenzen und Nachweise sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beurteilt wird die gestalterische und funktionale Qualität, nicht die Anzahl der eingereichten Projekte,
— Kriterium 1: Gestalterische und funktionale Qualität der Referenz 1
— Kriterium 2: Gestalterische und funktionale Qualität der Referenz 2
Jedes der beiden Kriterien wird gleich gewichtet. Die Prüfung und Auswertung erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems:
Jedes Mitglied eines Auswahlgremiums vergibt je Bewerber und je Kriterium/Referenz 0-3 Punkte.
(0 = unterdurchschnittlich; 1 = durchschnittlich; 2 = überdurchschnittlich; 3 = herausragend).
Soweit nach der Auswertung keine eindeutige Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern eine Auswahl durch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z. B. Bearbeitung in einem anderen Unternehmen), sind die Urheber und der Anteil der eigenen
Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben. Sollte der Bewerber nicht alle geforderten Leistungsphasen selbst erbracht haben, wird die Referenz nicht gewertet.
Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat und geben mit dem Teilnahmeantrag die Anlage „Erklärung Bewerber /Bietergemeinschaft“ ab.
Berufsanfänger und kleinere Bürostrukturen werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Eignungskriterien, welche ausschließlich gem. § 80 Abs. 1 VgV die Preisträger nachweisen müssen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit Deckungssummen von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Objektplanung Gebäude und Innenräume).
Architekt/in oder Innenarchitekt/in als berufliche Befähigung des verantwortlichen Berufsangehörigen (§75 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Alle im Wettbewerb zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Architektonische und räumliche Qualität
- Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Erschließung
- Umgang mit dem Ensemble/Denkmal
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
- Nachhaltigkeit
Die Reihenfolge der benannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Es werden voraussichtlich 3 Preise sowie Anerkennungen vergeben.
Die Gesamtsumme der Preise beträgt voraussichtlich ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne Mehrwertsteuer, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennung [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennung [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss umzuverteilen.
Kosten für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.3.5)
Die Stellvertreter der Sach- und Fachpreisrichter/innen werden in der Auslobung benannt.
Berater ohne Stimmrecht:
Sachverständige Beraterin: Simone Hartmann, Dr., Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sachverständige Beraterin: Evelyn Leippert-Kutzner (Bibliothekswesen)
Sachverständige Berater: Christian Kettl, Dipl. Ing (FH) und Birgit Bosner, Dipl. Ing. (FH) (Baulicher Brandschutz)
Sachverständiger Berater: Thomas Heitele (Stadtheimatpfleger)
Sachverständiger Berater: Iris Scheibel (Kulturbeauftragte)
Die Zusammensetzung des Preisgerichts kann vom Auslober geändert bzw. Personen können hinzugefügt werden.
Termine (können variieren):
- Benachrichtigung der ausgewählten und nicht ausgewählten Teilnehmer: KW 21
- Ausgabe der Auslobung: KW 21
- Kolloquium (vor Ort): voraussichtlich am 22.06.2022 (KW 25)
- Abgabe der Wettbewerbspläne: voraussichtlich am 15.08.2022 (KW 33)
- Preisgerichtssitzung: KW 39
- Aufforderung zur Angebotsabgabe: KW 42
Den Teilnahmeantrag, die VgV-Bewertungsmatrix und weitere Unterlagen finden Sie unter:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av17f726-eu
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen muss spätestens am 09.05.2022, 10.00 Uhr auf dem Vergabeportal Aumass eingereicht werden.
Eine nicht fristgerecht oder unvollständig eingegangene Bewerbung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Einsendung der Bewerbungsunterlagen per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Preisträger des Wettbewerbs als Bieter zur Angebotsabgabe und Teilnahme an der Auftragsverhandlung aufgefordert. Bewertungsmatrix zum VgV Verfahren: siehe Teilnahmeunterlagen.
Zur Erfüllung des Auftrags hat der Bieter auch nach Abschluss des Wettbewerbs die Möglichkeit, sich der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen bzw.
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe).
Im Fall der Beteiligung anderer Unternehmen ist zur Auftragsverhandlung deren Eignung nachzuweisen.
Folgende Erklärungen bzw. Nachweise sind dazu vorzulegen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verb. mit §§ 123/124 GWB,
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Objektplanung Gebäude und Innenräume).
Rückfragen zur Bewerbung können bis zum 27.4.2022, 12.00 Uhr ausschließlich über die Plattform Aumass gestellt werden.
Die Fragenbeantwortung wird bis zum 03.05.2022 auf Aumass veröffentlicht und aktualisiert.
Jeder Interessent/Bewerber unterrichtet sich über die Rückfragenbeantwortung selbständig.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
DSGVO: siehe Teilnahmeunterlagen
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).