2022-1003223_Flughafen München_Vollinstandhaltung Fluggastbrücken und Bodenbordstromversorgung Terminal 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003223
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003223_Flughafen München_Vollinstandhaltung Fluggastbrücken und Bodenbordstromversorgung Terminal 2
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgenden Lose:
- Los 1: Vollinstandhaltung Fluggastbrücken Terminal 2
Die Fluggastbrücken (FGB) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
- Los 2: Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen Terminal 2:
Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen (SBA) im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juli 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vollinstandhaltung Fluggastbrücken Terminal 2
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Die 32 Fluggastbrücken im Bereich des Terminals 2 am Flughafen München wurden im Juni 2003 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Im Jahre 2011 wurden 2 zusätzliche Fluggastbrücken errichtet und in Betrieb genommen.
Die 3-tunneligen Glasteleskopfluggastbrücken sind das universelle Verbindungsglied zwischen Flughafenterminal 2 und Flugzeug. Sie bieten den Passagieren durch ihre geschlossene Bauart Schutz vor Witterungseinflüssen und ermöglichen durch ihre Bauweise den stufenlosen Übergang vom Flugsteig in das Flugzeug.
Reaktionszeit zur Störbeseitigung und Instandsetzung während der Hauptbetriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:00 innerhalb 15 min außerhalb der Hauptbetriebszeit innerhalb 60 Minuten (Rufbereitschaft).
Vollinstandhaltung von 34 Stück 3-tunnligen Glasteleskopfluggastbrücken inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen:
Die Durchführung der Instandhaltungsleistungen hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens München insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen.
- Flughafenbenutzungsordnung
- Interne Richtlinien des Auftraggebers
- Angaben in der Dokumentation
- Reduzierung von Anlagenstörungen
- Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage.
- Die Erreichbarkeit des Personals zur Störungsbeseitigung ist ganzjährig zu gewährleisten.
- Sicherstellung der uneingeschränkten Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen.
- Die Anlagen befinden sich im nichtöffentlichen Bereich des Flughafens.
- Das in diesem Bereich tätige Personal muss im Besitz eines Sicherheitsausweises sein und diesen stets sichtbar tragen. Bei Ausweisantragsstellung wird die notwendige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Die dem Auftraggeber hierzu vorliegende Bestandsdokumentation wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die dieser Ausschreibung beigefügten Auszüge aus der Dokumentation sollen dem Bieter zur Information über deren Inhalte dienen.
Die Dokumentation insgesamt steht dem Bieter auf Wunsch zur Einsichtnahme am Flughafen München zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- maximal 550 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
wobei hiervon maximal 450 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen,
- maximal 450 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei hiervon maximal 250 Punkte entfallen auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Ziff. III.1.2 a) entfallen; maximal Punkte entfallen auf die Angaben zum Gesamtumsatz nach Ziff. III.1.2 b).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (maximal 200 Punkte),
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (maximal 200 Punkte),
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (maximal 50 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nebenangebote sind nur als kaufmännische Nebenangebote in Form von bedingten Nachlässen bei Beauftragung mit beiden Losen zulässig.
Vollinstandhaltung Bodenbordstromversorgung Terminal 2
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Die Anlagen entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Die Einspeisung der Umformerzentralen erfolgt jeweils über zwei installierte Niederspannungstransformatoren pro Zentrale. Die Schnittstelle befindet sich an den Abgangsklemmen der jeweiligen NSHV- Transformatoren.
Die 400Hz Umformerzentralen bestehen je Anlage aus drei rotierenden, bürstenlosen 50Hz/ 400Hz Frequenzumformern mit deren Systemsteuerfeldern. Die Eingangsspannung der Umformer beträgt 400V/ 50Hz, die Ausgangsspannung bei den dynamischen Umformern beträgt 920V/ 400Hz. Die Steuerung der dynamischen Umformer erfolgt über speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS). Die SPS jedes einzelnen Umformers übernimmt Startfolge, Schwellwerterfassung, Anlauf-und Nachlaufzeiten der Umformer. Die Synchronisierung der Umformer erfolgt durch Analogbausteine. Aus jeder der Umformerzentralen werden über eine 920V Verteileranlage die Spannungskompensationseinrichtungen an den Flugzeugabstellpositionen gespeist. Die Spannungskompensationen stabilisieren die 400Hz Versorgungsspannung für die angeschlossenen Flugzeuge. Die Eingangsspannung der Spannungskompensationen beträgt 960V/ 400Hz, die Ausgangsspannung 200/ 115V/ 400Hz +- 3V (gemäß DSF 400).
Die dem Abspanntransformator nachgeschaltete Spannungsabfallkompensation arbeitet elektromechanisch bzw. elektronisch und basiert auf dem Subtraktionsprinzip. Um auch bei unsymmetrischer Last die Spannungstoleranzen von +- 3V am Stecker zu gewährleisten, ist für jede Phase eine getrennte Regelung eingebaut.
Für die Übertragung im Bereich der 400Hz Netze sind sowohl 7-adrige symmetrisch aufgebaute Kabel mit integrierten Steuerleitungen als auch spezielle Einzeladern mit integrierten Steueradern eingesetzt. Der Anschluss und die Versorgung der Flugzeuge erfolgt über spezielle 400Hz Stecksysteme.
Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen (SBA) im Bereich des Terminal 2 am Flughafen München umfasste bei der Betriebsaufnahme im Juli 2003 36 Stück 400Hz Anschlüsse. Im Jahre 2014 wurde die Umformerzentrale Nord um ein Abgangsfeld und 2 zusätzliche 400Hz Anschlüsse erweitert und in Betrieb genommen. Im Jahr 2019 wurde die Position 212 mit einem weiteren 400Hz Anschluss ausgestattet.
Die Versorgung der 39 Andienvorrichtungen/400Hz Anschlüsse erfolgt zentral über 2 Umformerzentralen mit dynamischen Umformern. Die Umformerzentralen stellen eine Gesamtleistung von 1.890 kVA zur Verfügung. Der Datenaustausch zwischen den SPS erfolgt über digitale Ein- und Ausgänge. Diese Regelung erhält über die im 400Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker. An den Flugzeugabstellpositionen sind unterschiedliche Andienvorrichtungen installiert wie Cable-Coil und Energiesäulen.
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen Terminal 2, inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen:
2 Stück Umformerzentralen
- Gesamtleistung 1,89 MVA
- mit je 3 rotierenden Frequenzumformern mit deren Schaltanlagen, Abluftanlagen und Zentraleneinrichtung
39 Stück Stück Spannungsabfallkompensationen
- Fabrikat Lechmotoren
24 Stück Not-Halt Zentralen für den Maschinenverbund der Abfertigungsposition
- Fabrikat AESP/Thyssen
39 Stück Andienvorrichtungen/Anschlüsse 400 Hz
- 32 Stück Cable-Coil Fabrikat Cavotec
- 4 Stück Pitsysteme Fabrikat Cavotec
- 1 Stück Cable-Coil Fabrikat Hitzinger
- 2 Stück Skypits Fabrikat TDA
- 38 Stück 400Hz Steckersystem Fabrikat Cavotec
- 1 Stück 400Hz Steckersystem Fabrikat Merz
Die jeweils instand zu haltenden Anlagen und Geräte können in den ausgeschriebenen Losen auch von verschiedenen Herstellern stammen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Durchführung der Instandhaltungsleistungen hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens München insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen.
- Flughafenbenutzungsordnung
- Interne Richtlinien des Auftraggebers
- Angaben in der Dokumentation
- Reduzierung von Anlagenstörungen
- Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage.
- Die Erreichbarkeit des Personals zur Störungsbeseitigung ist ganzjährig zu gewährleisten.
- Sicherstellung der uneingeschränkten Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen.
- Die Anlagen befinden sich im nichtöffentlichen Bereich des Flughafens.
- Das in diesem Bereich tätige Personal muss im Besitz eines Sicherheitsausweises sein und diesen stets sichtbar tragen. Bei Ausweisantragsstellung wird die notwendige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Die dem Auftraggeber hierzu vorliegende Bestandsdokumentation wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die dieser Ausschreibung beigefügten Auszüge aus der Dokumentation sollen dem Bieter zur Information über deren Inhalte dienen.
Die Dokumentation insgesamt steht dem Bieter auf Wunsch zur Einsichtnahme am Flughafen München zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- maximal 550 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
wobei hiervon maximal 450 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen ,
- maximal 450 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei hiervon maximal 250 Punkte entfallen auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Ziff. III.1.2 a) entfallen; maximal Punkte entfallen auf die Angaben zum Gesamtumsatz nach Ziff. III.1.2 b).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (maximal 200 Punkte),
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (maximal 200 Punkte),
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (maximal 50 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nebenangebote sind nur als kaufmännische Nebenangebote in Form von bedingten Nachlässen bei Beauftragung mit beiden Losen zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen , insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit ca.-Angaben zur Auftragssumme,
- Zeitraum der Leistungserbringung ;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zu Ziff. III.1.3 c):
Zusätzlich zu den voranstehenden Anforderungen muss mind. eine Referenz folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen:
Los 1:
Gegenstand der Leistungserbringung sind komplexe maschinentechnische Anlagen, welche im Verbund zwischen Maschinen-, Antriebs-, und Steuerungstechnik aufgebaut sind.
Los 2:
Gegenstand der Leistungserbringung sind Umformerzentralen und Frequenztechnik größer 100Hz, sowie der dazugehörigen Mess- und Regeltechnik.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG, vertreten durch die FMG.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 26.04.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRGZD
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.