Lade- und Lastmanagement für die batterieelektrische Busflotte Referenznummer der Bekanntmachung: AV15F9D9-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/mobilitaet/
Abschnitt II: Gegenstand
Lade- und Lastmanagement für die batterieelektrische Busflotte
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH plant die Einführung eines Lade- und Lastmanagements für deren batterieelektrische Busflotte in der
initialen Ausbaustufe. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das mit Schnittstellen zu den bereits vorhandenen Systemen INIT Perdis und INIT MobilePlan
ausgestattete System auf eine Maximalkapazität von bis zu 200 Bussen erweitert werden.
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH plant die Einführung eines Lade- und Lastmanagements für deren batterieelektrische Busflotte in der
initialen Ausbaustufe. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das mit Schnittstellen zu den bereits vorhandenen Systemen INIT Perdis und INIT MobilePlan
ausgestattete System auf eine Maximalkapazität von bis zu 200 Bussen erweitert werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll das mit Schnittstellen zu den bereits vorhandenen Systemen INIT Perdis und INIT MobilePlan ausgestattete System auf eine Maximalkapazität von bis zu 200 Bussen erweitert werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lade- und Lastmanagement für die batterieelektrische Busflotte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.