Stationierung und Betrieb eines Rettungswagens im Rettungsdienstbereich Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 4-20.1
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stationierung und Betrieb eines Rettungswagens im Rettungsdienstbereich Würzburg
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg (im Folgenden auch ZRF Würzburg oder der Konzessionsgeber) beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW an einem Standort im Rettungsdienstbereich Würzburg für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 zu vergeben. Der Vertragswert wurde nach Maßgabe des IMS vom 31.07.2017 sowie der Bestimmungen aus § 2 KonzVgV geschätzt. Dieser liegt unter dem derzeit geltenden Schwellenwert in Höhe von 5.382.000 Mio. EUR, sodass gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB der 4. Teil des GWB und damit auch die KonzVgV bzw. die VgV keine Anwendung finden. Es wird daher lediglich in Anlehnung an die Vorgaben der KonzVgV und der VgV zum offenen Verfahren ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhaltung eines RTW im Umfang von 42 Wochenstunden:
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 42 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Samstag von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Vorhaltung am Feiertag entspricht der Samstagbereitstellung.
Der Standort ist im Bereich der Stadt Würzburg verkehrsgünstig zu wählen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.
Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle Würzburg, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Für die Ausstattung und Größe der Räumlichkeiten gelten die Vorgaben der DIN 13049:2017-03. Hinsichtlich der Ausstattung des RTW gelten die Vorgaben der DIN EN 1789 (hier: RTW Typ C in der Ausführung des sogenannten „Bayern-RTW“). Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
- Kriterium: Leistungskosten(40)
- Kriterium: Qualität der Leistung: Konzept Notfallrettung(60)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb des Bieters, sofern dieser/dieses nicht im Handelsregister eingetragen ist (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist nicht erforderlich, sofern der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft kein Handelsgewerbe betreibt und nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Bieters (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist nicht erforderlich, sofern der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft kein Gewerbe betreibt. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis ist auf die Person des Bieters (juristische Person), nicht auf die für ihn handelnden natürlichen Personen auszustellen.
- Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se) des Bieters oder der für ihn handelnden Personen (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Versicherungsnachweis (in Form eines Versicherungsvertrags/ Versicherungsscheins) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss jeweils 5.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
-Eigenerklärung zu Referenzen (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine nach Art und Umfang mit der hier vergebenen Leistung der Durchführung der Notallrettung vergleichbare Referenz über die Durchführung der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst aus den Jahren 2020 bis 2022 zu benennen. Die Angaben sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung zu Referenzen“ zu machen, wobei das Formblatt für jede Referenz vollständig auszufüllen ist. Dem Konzessionsgeber ist zu gestatten, bei den jeweils genannten Vertragspartnern Erkundigungen zu Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung einzuholen.
-Nachweis(e) der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte des Bieters berechtigten Person(en) gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG und §§ 19 ff. AVBayRDG. Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
- Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayRDG
Hierzu hat der Bieter entsprechende Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung Teil D der Vergabeunterlagen, Anlage 4, dort Ziffer 2) zu machen. Die zusätzlichen Mittel für den Sonderbedarf werden dabei vom Konzessionsgeber als ausreichend angesehen, wenn der Bieter mindestens ein zusätzliches, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenes Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) vorweisen und dieses Fahrzeug durch genügend, entsprechend qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Hinsichtlich der Qualifikation des Personals ist zu beachten, dass abweichend von Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayRDG, weil diese Bestimmung sich allein auf die Regelvorhaltung bezieht, die Besetzung eines RTW mit einem Notfallsanitäter für den Sonderbedarf nicht (!) gefordert wird.
- Standort, Personal und Rettungsmittel
Der Bieter muss für die Besetzung des RTW sicherstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 43 BayRDG gewahrt sind. Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtliches Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden. Es ist ein Rettungswagen gem. DIN EN 1789 (Typ C) (in der entsprechenden Ausführung des sog. „Bayern-RTW“) einzusetzen und auszurüsten. Der Materialverbrauch ist nach einem Einsatz schnellstmöglich wieder zu ersetzen. Es ist daher – ggf. ersatzweise bei einer nahegelegenen Rettungswache – ein Lager zu führen. Das Einsatzfahrzeug muss mit geeigneten Sonderwarneinrichtungen sowie einem Sprechfunksystem zur Verständigung mit den Einrichtungen des Rettungsdienstes und der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ausgerüstet sein. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Unterkunft bzw. Arbeitsstätte sicherstellen. Als Nachweis ist der Standort insb. unter Adressangabe und Beschreibung des genauen Standorts im Konzept Notfallrettung darzustellen. Die Verfügbarkeit des betreffenden Standorts für den Bieter/die Bietergemeinschaft bspw. durch Vorlage eines Mietvertrages bzw. eines entsprechenden Vorvertrages zu belegen. Der Standort muss innerhalb des Gebiets der Stadt Würzburg gelegen sein. Die Unterbringung des Fahrzeuges muss in einer abgeschlossenen und beheizbaren Garage erfolgen. Soweit die Desinfektion des Fahrzeuges nach Infektionstransporten wegen der notwendigen Infrastruktureinrichtungen nicht in einer nahegelegenen Rettungswache erfolgen kann (max. 15 Fahrminuten einfach), sind entsprechende Vorrichtungen direkt am Standort vorzuhalten. Der Standort ist verkehrsgünstig zu wählen und darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegen.
- Konzept für Durchführung der Notfallrettung Teil 1
Der Bieter hat darzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestbedingungen (siehe dazu näher Teil B, dort Ziffern 2 ff.) erfüllt werden.
Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
- Benennung mindestens einer Referenz des Bieters aus den letzten drei Jahren, welche die Erbringung vergleichbarer Leistungen mit dem Hauptleistungsgegenstand im Bereich der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung entsprechend der Definition des Art. 2 Abs. 2 BayRDG zum Gegenstand haben.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft sind entsprechende Referenzen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzuweisen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort durchführen sollen.
- Befähigung Mitwirkung Sonderbedarf gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayRDG
Nachweis von mindestens einem zusätzlichen, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenen Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) inkl. entsprechend qualifiziertem Personal für die Besetzung
Standort, Personal und Rettungsmittel
Der Bieter muss für die Besetzung des RTW sicherstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 43 BayRDG gewahrt sind. Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtliches Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden. Es ist ein Rettungswagen gem. DIN EN 1789 (Typ C) (in der entsprechenden Ausführung des sog. „Bayern-RTW“) einzusetzen und auszurüsten.Der Materialverbrauch ist nach einem Einsatz schnellstmöglich wieder zu ersetzen. Es ist daher – ggf. ersatzweise bei einer nahegelegenen Rettungswache – ein Lager zu führen.Das Einsatzfahrzeug muss mit geeigneten Sonderwarneinrichtungen sowie einem Sprechfunksystem zur Verständigung mit den Einrichtungen des Rettungsdienstes und der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ausgerüstet sein. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Unterkunft bzw. Arbeitsstätte sicherstellen.Als Nachweis ist der Standort insb. unter Adressangabe und Beschreibung des genauen Standorts im Konzept Notfallrettung darzustellen. Die Verfügbarkeit des betreffenden Standorts für den Bieter/die Bietergemeinschaft bspw. durch Vorlage eines Mietvertrages bzw. eines entsprechenden Vorvertrages zu belegen. Der Satndort muss innerhalb des Gebiets der Stadt Würzburg gelegen sein. Die Unterbringung des Fahrzeuges muss in einer abgeschlossenen und beheizbaren Garage erfolgen. Soweit die Desinfektion des Fahrzeuges nach Infektionstransporten wegen der notwendigen Infrastruktureinrichtungen nicht in einer nahegelegenen Rettungswache erfolgen kann (max. 15 Fahrminuten einfach), sind entsprechende Vorrichtungen direkt am Standort vorzuhalten. Der Standort ist verkehrsgünstig zu wählen und darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegen.
- Konzept für Durchführung der Notfallrettung Teil 1
Der Bieter hat darzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestbedingungen (siehe dazu näher Teil B, dort Ziffern 2 ff.) erfüllt werden.
Art. 24 Abs. 1 Nr. 3, 43 BayRDG und §§ 19 ff. AVBayRDG
- Genehmigung zur Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen gemäß Art. 21 Abs. 1 BayRDG
- Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtlichem Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Da der Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB vorliegend nicht erreicht wird, findet weder der 4. Teil des GWB noch die KonzVgV bzw. die VgV auf das vorliegende Verfahren Anwendung. Es wird auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 und 3 BayRDG ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen statt. Das Auswahlverfahren wird transparent durchgeführt. Die Auswahlentscheidung wird gemäß den nachfolgend dargestellten Schritten anhand objektiver Kriterien unter Beachtung des Wettbewerbsprinzips und des Grundsatzes der Gleichbehandlung getroffen.
Die Angebotswertung erfolgt in folgenden drei Stufen:
a) Erste Stufe: Prüfung der Wertungsfähigkeit der Angebote
Die Angebote werden auf der ersten Wertungsstufe auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Ferner wird auf der ersten Wertungsstufe geprüft, ob die Angebote den Bewerbungsbedingungen entsprechen, insbesondere, ob die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.
b) Zweite Stufe: Feststellung der Eignung der Bieter
Es werden nur Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (Art. 13 Abs. 2 S. 2 BayRDG). Die Feststellung der Eignung ist Gegenstand der zweiten Prüfungsstufe.
Zur Beurteilung der Eignung nach Maßgabe der oben geschilderten Anforderungen sind die nachfolgend geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Eignung
2) Eigenerklärung zu Referenzen
3) Nachweis(e) der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte des Bieters berechtigten Person(en)
4) Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
5) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
6) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se)
7) Versicherungsnachweis
8) Nachweis Befähigung zur Mitwirkung im Sonderbedarf
9) Nachweis geeignter Standort
10) Konzept Notfallrettung
c) Dritte Stufe: Vergleichende Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Wertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
aa) Preis: 40 %
bb) Qualität Konzept Durchführung der Notfallrettung: 60 %
aaa) Unterkriterium Ausfallsicherheit des Personals und der Sachmittel: 30 %
bbb) Unterkriterium Fortbildung des Personals: 15 %
ccc) Unterkriterium Effektivität der Hygieneschutzmaßnahmen: 15 %
2. Sonstige Fristen
a) Fristende für Bieterfragen: 06.05.2022
b) Voraussichtliche Erteilung des Zuschlags: 12.07.2022
c) Voraussichtliche Aufforderung zur Vorlage einer Genehmigung bzw. eines genehmigungsfähigen Antrags gemäß Art. 21 Abs. 1 BayRDG: KW 28/29
d) Ablauf Bindefrist: 31.08.2022
3. Verfahrenssprache
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
4. Fahrzeugbeschaffung
Der Konzessionär kann sich bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die ausgeschriebene öffentlich-rechtliche Vorhaltung an der Sammelbeschaffung der Durchführenden im Rettungsdienst in Bayern beteiligen. Federführend ist hier die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in München. Eine Erstattung von Investitionskosten für das Fahrzeug durch den Konzessionsgeber ist ausgeschlossen, auch wenn der Bieter an der Sammelbeschaffung nicht teilnimmt.
5. Entgelthöhe
Die im Angebot angegebenen Kosten werden nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Konzessiongeber. Der Konzessionär hat allerdings in den Entgeltverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern die Kostenkalkulation aus seinem Angebot zugrunde zu legen; bei Nichteinhaltung steht dem Konzessionsgeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrags zu. Umgekehrt besteht kein Anspruch auf einen Entgeltabschluss in Höhe der Kostenkalkulation des hier abgegebenen Angebots. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Entgeltabschluss erheblich unter der Angebotskalkulation liegen kann. Defizitausgleichsansprüche gegen den Konzessionsgeber bestehen nicht. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat sich ausdrücklich für den Auftragsfall damit einverstanden zu erklären, dass der Konzessionsgeber das Angebot an die Sozialversicherungsträger weiterleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Unkklarheiten und /oder Rechtsverstöße sind vom Bieter unverzüglich gegenüber dem Konzessionsgeber im Wege einer Rüge geltend zu machen. Für den Fall, dass der Bieter den Rechtsweg beschreiten will, wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen wegen Nichterreichens der Schwellenwerte gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB nicht eröffnet ist. Da vorliegend gemäß Art. 13 Abs. 5 Satz 1 BayRDG ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, ist gemäß § 40 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.