Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Fliesenarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Fliesenarbeiten
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung
inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
97074 Würzburg
Gewerk Fliesenarbeiten
- Verbundabdichtung in Duschbereichen ca. 1700 m²
- Wandfliesen 15/90, ca. 1400 m²
- Bodenfliesen 30/60, ca. 2850 m²
- Bodenfliesen Mosaik 6/6, ca. 150 m²
- Sockelfliesen 8/60, ca. 700 m
- Treppenstufenbekleidung großformatig 75/150 cm, ca. 80 Stk.
- Glasspiegel 80x 120 cm, ca. 180 Stk.
- Trenn- und Abschlussprofile, Aluminium, ca. 1900 m
- Einbau einer Sauberlaufmatte inkl. Rahmen, 1 Stk.
- Silikonfugen, ca. 2800 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopien folgender Bescheinigungen bzw. Nachweise:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK).
2) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter 1. bis 2. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins
Nicht älter als ein Jahr sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn,
die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243020
Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vergleichbar
sind Aufträge für das Gewerk Fliesenarbeiten mit einem Nettoauftragswert von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
Mind. 3 vergleichbare Referenzen
Als Mindestanforderung für das Gewerk Flisenarbeiten gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 12 Arbeitskräften in den
abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/ oder notwendigen Änderungen an den
Vergabeunterlagen nur informiert werden können,wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben.
Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.Soweit
eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür
verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren
Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber
Annahme von Bieteranfragen bis einschließlich: 05.05.2022, 10:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt