Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürostühlen GB StMUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000151
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürostühlen GB StMUV
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen für die Behörden des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz
Bürodrehstühle
Bürodrehstuhl gemäß Leistungsbeschreibung
Der Vertrag beginnt ab 01.09.2022 und hat eine Mindestvertragslaufzeit bis 31.08.2024. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Geltungsdauer einmalig um zwei weitere Jahre (bis 31.08.2026), soweit nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit seitens des Auftraggebers gekündigt wird.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode.
Für die Wertung der Qualität findet eine Teststellung voraussichtlich in den KW 23, 24, 25, 26 und 27 statt.
Besucherstühle
Besucherstuhl gemäß Leistungsbeschreibung
Der Vertrag beginnt ab 01.09.2022 und hat eine Mindestvertragslaufzeit bis 31.08.2024. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Geltungsdauer einmalig um zwei weitere Jahre (bis 31.08.2026), soweit nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit seitens des Auftraggebers gekündigt wird.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode.
Für die Wertung der Qualität findet eine Teststellung voraussichtlich in den KW 23, 24, 25, 26 und 27 statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Nachweis (Zertifikat oder Urkunde in deutscher Sprache) Gütesiegel "Blauer Engel" DE-UZ 117 oder vergleichbar
- Nachweis (Zertifikat oder Urkunde in deutscher Sprache) GS-Zeichen oder vergleichbarer Nachweis der Sicherheit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 26.04.2022 - 12.00 Uhr gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.