Weiterentwicklung und Betrieb von BayIMCO sowie Übernahme anfallender Support-Leistungen durch einen Full-Service-Dienstleister
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Betrieb von BayIMCO sowie Übernahme anfallender Support-Leistungen durch einen Full-Service-Dienstleister
Gesucht wird ein Full-Service-Dienstleister, der die Weiterentwicklung der Software, den Betrieb und anfallende Support-Leistungen für BayIMCO übernehmen kann.
BayIMCO ist eine prozessorientierte Individualsoftware für das Impfmanagement mit sehr hohem Anspruch an den Datenschutz. Die Lösung wurde von einem externen Dienstleister entwickelt, gewartet und betrieben und wird in allen bayerischen Impfzentren, deren Call-Centern und als öffentlich verfügbare Ressource im Internet von Bürgern in ganz Bayern genutzt.
Der Auftragnehmer erhält zur Auftragsausführung die entsprechend Ziffer 18.1 EVB-IT System AGB branchenüblichen beim Auftraggeber vorhandenen Informationen (Quellcode, dessen fachgerechte Kommentierung, sonstige notwendige Informationen).
Bayern
Gesucht wird ein Full-Service-Dienstleister, der die Weiterentwicklung der Software, den Betrieb und anfallende Support-Leistungen für BayIMCO übernehmen kann.
BayIMCO ist eine prozessorientierte Individualsoftware für das Impfmanagement mit sehr hohem Anspruch an den Datenschutz. Die Lösung wurde von einem externen Dienstleister entwickelt, gewartet und betrieben und wird in allen bayerischen Impfzentren, deren Call-Centern und als öffentlich verfügbare Ressource im Internet von Bürgern in ganz Bayern genutzt.
Die Lösung kommt in sehr heterogenen Umgebungen zum Einsatz, benötigt keine spezielle Hardware, keine separate Installation auf Clients, keine Client-Zertifikate und keine VPN-Verbindungen.
Die Software kann vollständig zentral gewartet werden, ist skalierbar und durch das Hosting in einer in Deutschland an 2 Standorten gehosteten Private Cloud, kann schnell auf wechselnde Leistungsanforderungen reagiert werden.
Komponenten:
• Landing Page: Erster Interaktionspunkt mit potenziellen Impflingen, um Informationen, allgemeine Unterstützung, Erklärvideos (auch in Gebärdensprache) und mehr zu veröffentlichen
• Anwendung für Bürger: Selbstbedienungsportal für Bürger, um sich per 2-Faktor-SMS-Authentifizierung zu registrieren und Impfungen zu planen
• Call-Center-Anwendung: Für Call-Center-Agenten zur Registrierung von Offline-Bürgern, Terminierung einer Impfung, das Download-Center für den digitalen Impfpass und weitere speziell auf das Impfmanagement zugeschnittene Funktionen
• Anwendung für Impfungen: Speziell entwickelte Anwendung für das medizinische Personal vor Ort in den Impfstellen zur Dokumentation und direkten Übermittlung von Teildaten (z. B. an das Bayerische Impfarchiv oder anonymisiert an das RKI zur DIM-Meldung)
• Verwaltungsanwendung: Speziell für das Verwaltungspersonal konzipierte Anwendung mit unterschiedlichen Funktionen je Stakeholder-Ebene. Die Funktionalitäten reichen von Dashboards, Einrichtungsplanung, Einladungsmanagement und Kapazitätsplanung bis hin zu aktuellen Impfstoffbeständen pro Zentrum und aktuellen Terminauslastungen
• Batch-Anwendung: Für mobile Teams
• Administratorenbereich für 250 Administratoren der lokalen Impfzentren
Der Betrieb von BayIMCO soll im Q4/2022 übernommen werden und bis Ende 2022 aufrechterhalten werden. Eine Fortführung des Einsatzes von BayIMCO im Jahr 2023 ist nicht ausgeschlossen, aber noch nicht beschlossen.
Bei dynamischer Lageänderung muss schnell reagiert werden können, so ist das System aktuell auf 400 Zugriffe pro Sekunde ausgelegt. Wenn mehr Zugriffe erfolgen, kann das System weiter skaliert werden. Dies erfolgt spätestens innerhalb von vier Stunden.
Um sicherstellen zu können, dass auf Veränderungen schnell und adäquat reagiert werden kann, wird vom Dienstleister erwartet, dass er eine flexible Projektteam-Struktur bereitstellt, die je nach aktuellem Anpassungsaufwand flexibel erweitert und verkleinert werden kann.
Neben der Bereitstellung von funktionsübergreifend aufgestellten Entwicklungsteams (UI/UX, Entwicklung und Testing) mit je einem Scrum Master und einem Proxy Product Owner, sind im Gesamtteam separate Support-Teams für das Gesamtprozesstesten, die Testautomatisierung, für Last- und Penetrationstests, sowie für Schulungen, angesiedelt.
Außerdem muss ein Contact Center (Mo-Sa.) für den 1st - 3rd Level Support zur Unterstützung der Administratoren der Impfstellen bereitgestellt werden mit einem 100 % Service Level bei VoIP-Anrufen innerhalb von 60 Sekunden, sowie einer Reaktionszeit von 1 Stunde und Wiederherstellungszeit von 4 Stunden bei Auftreten von betriebsverhindernden Mängeln (Mo-So.).
Sonstige Dienstleistungen:
• Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Handbüchern für die Nutzung der Anwendungen
• Verwendung separater Umgebungen für Entwicklung, User Acceptance Testing und Produktion/Go-Live
• Detaillierte Release-Notizen nach jeder Live-Produktionsbereitstellung
Die Weiterentwicklung der Software, der Betrieb und die anfallenden Support-Leistungen von BayIMCO sollen vom 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 übernommen bzw. aufrechthalten werden. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag viermal um jeweils drei Monate zu verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft).
2) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Interessenbestätigung nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft):
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist. Ist ein Wirtschaftsteilnehmer nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Wirtschaftsteilnehmer nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Bescheinigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 1 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden, mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall für Sachschäden, mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall für Vermögensschäden) oder die unbedingte Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur Abschlussbereitschaft bei Zuschlag.
2) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss 10 Mio € EUR betragen.
Mit der Interessenbestätigung sind die oben unter 1) und 2) verlangten Nachweise zu erbringen bzw. Erklärungen vorzulegen.
Mit der Interessenbestätigung sind geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Vorinformation ausgeführte Aufträge vorzulegen.
1) Mit der Interessenbestätigung sind geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Vorinformation ausgeführte Aufträge vorzulegen.
2) Mindestens eine Referenz muss einen öffentlichen Auftraggeber ausweisen.
3) Die Referenz muss Rückschluss darüber ermöglichen, dass das interessierte Unternehmen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzt, das Gesamtsystem BayIMCO im Sinne eines Full-Service Dienstleisters zu betreiben, weiterzuentwickeln und anfallende Support-Leistungen zu übernehmen. Referenzen von interessierten Unternehmen, die nicht Rechteinhaber von BayIMCO sind, müssen Rückschluss darüber ermöglichen, dass das interessierte Unternehmen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzt, ein fremdes Gesamtsystem im Sinne eines Full-Service-Dienstleisters in einer mit BayIMCO vergleichbaren technischen und organisatorischen Komplexität und engem Zeitrahmen nach Erhalt eines Quellcodes und dessen fachgerechte Kommentierung zu betreiben, weiterzuentwickeln und anfallende Support-Leistungen zu übernehmen.
4) Zur Vorlage der geeigneten Referenz sind die im Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen" aufgeführten Eingabefelder auszufüllen (Auftraggeber mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich; Kontaktstelle des Auftraggebers (z.B. Vergabestelle); Bezeichnung des Gesamtsystems; Projektlaufzeit; Benötigte Einarbeitungszeit in den Quellcode; und Projektbeschreibung (inhaltlich aussagekräftige und nachvollziehbare Kurzbeschreibung, welche die oben unter Ziffer (3) aufgeführte Mindestanforderung erfüllt)). Das Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen" wird mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Ablauf des Verfahrens
1. Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse per E-Mail an die oben unter Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle bis zum unter Abschnitt IV.2 genannten Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen bekunden.
In der Interessenbekundung hat das interessierte Unternehmen den Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft anzugeben sowie eine kurze Unternehmensbeschreibung einzureichen.
Ferner hat das interessierte Unternehmen eine E-Mail-Adresse für die Aufforderung zur Interessenbestätigung anzugeben.
Die ihr Interesse bekundenden Unternehmen sollten sich selbst in der Lage sehen, die im Abschnitt III.1 aufgeführten Teilnahmebedingungen im Falle der Aufforderung zur Interessenbestätigung erfüllen zu können.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung).
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser 1. Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 38 Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der form- und fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden erst in der 2. Phase zur Verfügung gestellt.
2. Phase Interessensbestätigung (Teilnahmewettbewerb):
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Interessenbestätigung aufgefordert. Nur diese Unternehmen erhalten mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung einen elektronischen Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen, eingestellt unter der oben im Abschnitt I.3 genannten URL.
Die Aufforderung zur Interessenbestätigung ergeht an die vom Unternehmen in der Interessenbekundung angegebenen E-Mail-Adresse.
Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt und erhalten keinen Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen.
Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben.
Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
3. Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Angebots.
B. Weitere Hinweise zur 2. und 3. Phase:
Ab der 2. Phase wird das Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Die Interessenbestätigung, das Angebot sowie Bewerber- und Bieterfragen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe einer elektronischen Interessenbestätigung ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform subreport und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]