Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-8700-7/1/Eisenschrott 06_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck
Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott aus den großen Wertstoffhöfen des Landkreises Fürstenfeldbruck
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott aus den großen Wertstoffhöfen der landkreisangehörigen Städte / Gemeinden (inkl. Ortsteile) Olching, Gröbenzell, Puchheim, Germering, Eichenau, Emmering und Alling
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott aus den großen Wertstoffhöfen der landkreisangehörigen Städte / Gemeinden (inkl. Ortsteile) Althegnenberg, Egenhofen, Oberschweinbach (Günzlhofen) Maisach, Mammendorf, Fürstenfeldbruck, Moorenweis, Jesenwang, Schöngeising, Grafrath, Kottgeisering und Türkenfeld sowie Verwertung von Eisenschrott aus der Bauschuttdeponie Jesenwang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Befähigung des Bieters zur Berufsausübung: Eintrag in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den Vergabeunterlagen genannten, zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen
• ggf. Bietergemeinschaftserklärung
• ggf. Unterauftragnehmererklärung
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 – 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 – 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
• Eigenerklärung über das Vorliegen eines gültigen Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb inklusive des Ausweises im Überwachungszertifikat als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des § 21 Abs. 4 ElektroG.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung / Vermarktung von mindestens 4.000 t/a Eisenschrott (mindestens drei Referenzen) in den Jahren 2018- 2021. Die Referenz ist durch eine Auflistung der Auftraggeber mit jeweiliger Angabe der Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen.
• Eigenerklärung über das Vorliegen eines gültigen Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb inklusive des Ausweises im Überwachungszertifikat als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des § 21 Abs. 4 ElektroG.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung / Vermarktung von mindestens 4.000 t/a Eisenschrott (mindestens drei Referenzen) in den Jahren 2018- 2021. Die Referenz ist durch eine Auflistung der Auftraggeber mit jeweiliger Angabe der Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.