Gemeinde Pliening: Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pliening
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pliening.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Pliening: Schülerbeförderung
Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Grundschule der Gemeinde Pliening, Landkreis Ebersberg in drei Losen samt Optionen ab dem Schuljahr 2022/2023 für vier Schuljahre samt Verlängerungsoption.
Route Landsham Moos-Landsham (nördlich)
Route Landsham Moos - Landsham (nördlich) - Pliening Schule und zurück.
Die Linienfahrt über die Route Landsham Moos - Landsham (nördlich) - Pliening Schule und zurück (Frühfahrt (Linie 1) und drei Mittagsfahrten (Linien 4, 7, 10)) erfordert den Einsatz eines Fahrzeuges, das über Plätze für mindestens 50 Fahrgäste verfügt.
Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Optional soll für Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 80 Fahrgäste angeboten werden.
Gegebenenfalls wird zu den optionalen Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein zweites Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 50 Fahrgäste benötigt. Die Fahrten, deren Kalenderdaten noch nicht feststehen, finden jeweils zu Schulunterrichtszeiten (derzeit ab 08:30 Uhr bis längstens 12:50 Uhr) mit einer Aufenthaltsdauer von ca. 4 Stunden statt. Pro Schuljahr finden vier Fahrten zur Verkehrsschule der Polizeiinspektion Poing mit einer Wegstrecke von ca. 4 km einfach statt. Die Aufenthaltsdauer beträgt hier ca. 2 Stunden.
Route Landsham (südlich)
Route Landsham (südlich) - Pliening Schule und zurück.
Die Linienfahrt über die Route Landsham (südlich) - Pliening Schule und zurück (Frühfahrt (Linie 2) - und drei Mittagsfahrten (Linien 5, 8, 11)) erfordert den Einsatz eines Fahrzeuges, das über Plätze für mindestens 60 Fahrgäste verfügt.
Optional soll für Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 80 Fahrgäste angeboten werden.
Gegebenenfalls wird zu den optionalen Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein zweites Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 50 Fahrgäste benötigt.
Die Fahrten, deren Kalenderdaten noch nicht feststehen, finden jeweils zu Schulunterrichtszei-ten (derzeit ab 08:30 Uhr bis längstens 12:50 Uhr) mit einer Aufenthaltsdauer von ca. 4 Stunden statt.
Pro Schuljahr finden vier Fahrten zur Verkehrsschule der Polizeiinspektion Poing mit einer Wegstrecke von ca. 4 km einfach statt. Die Aufenthaltsdauer beträgt hier ca. 2 Stunden.
Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Optional soll für Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 80 Fahrgäste angeboten werden.
Gegebenenfalls wird zu den optionalen Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein zweites Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 50 Fahrgäste benötigt.
Die Fahrten, deren Kalenderdaten noch nicht feststehen, finden jeweils zu Schulunterrichtszei-ten (derzeit ab 08:30 Uhr bis längstens 12:50 Uhr) mit einer Aufenthaltsdauer von ca. 4 Stun-den statt.
Pro Schuljahr finden vier Fahrten zur Verkehrsschule der Polizeiinspektion Poing mit einer Wegstrecke von ca. 4 km einfach statt. Die Aufenthaltsdauer beträgt hier ca. 2 Stunden.
Route Geltinger Au-Unterspann-Ottersberg
Route Geltinger Au - Unterspann - Ottersberg - Pliening Schule und zurück
Die Linienfahrt über die Route Geltinger Au - Unterspann - Ottersberg - Pliening Schule und zurück (Frühfahrt (Linie 3) und drei Mittagsfahrten (Linien 6, 9, 12)) erfordert den Einsatz eines Fahrzeuges, das über Plätze für mindestens 21 Fahrgäste verfügt.
Beim Einsatz eines Fahrzeuges für diese Strecke (Los 3) wird besonders darauf hingewiesen, dass die Route über ca. 800 m unbefestigten Weg führt und an einigen Stellen eine eingeschränkte Straßenbreite aufweist.
Dem Bieter wird dringend geraten vor Abgabe eines Angebots sich vor Ort den Straßenverlauf und -zustand anzusehen.
Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Optional soll für Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 80 Fahrgäste angeboten werden.
Gegebenenfalls wird zu den optionalen Unterrichts- bzw. Sonderfahrten ein zweites Fahrzeug mit Sitzplätzen für mindestens 50 Fahrgäste benötigt. Die Fahrten, deren Kalenderdaten noch nicht feststehen, finden jeweils zu Schulunterrichtszeiten (derzeit ab 08:30 Uhr bis längstens 12:50 Uhr) mit einer Aufenthaltsdauer von ca. 4 Stunden statt. Pro Schuljahr finden vier Fahr-ten zur Verkehrsschule der Polizeiinspektion Poing mit einer Wegstrecke von ca. 4 km einfach statt. Die Aufenthaltsdauer beträgt hier ca. 2 Stunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
• Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme (nicht älter als 6 Monate);
• aktuelle Genehmigungsurkunde nach § 47 PBefG und/oder § 49 PBefG. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandeslandes vorzulegen.
• Erklärung, dass sich der/die Bieter verpflichtet/en nach Zuschlagserteilung eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme für jedes Fahrzeug abzuschließen. Diese ist den Auftraggebern vor der Aufnahme der Beförderung nachzuweisen.
• Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, welche im erweiterten Führungs-zeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, g, i, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten.
Dies ist nach Zuschlagserteilung, aber vor Auftragsbeginn dem Auftraggeber durch Vorlegung der erweiterten Führungszeugnisse nachzuweisen.
• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter, (siehe Eigenerklärung 3.4.1), präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt (siehe Eigenerklärung 3.4.1);
• Auftragsbezogene Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre;
• Referenzen über ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Erklärung der Einhaltung zur Regelung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. Nr. 39/2014) i. V. m. der Verordnung zur An-passung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV) vom 15.11.2016. (siehe Eigenerklärung 3.4.12)
• Benennen Sie die Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal der Transportfahrzeuge) für das Schuljahr 2022/2023 (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes). Erwartet wird hier-bei eine Mitarbeiterzahl von jeweils fünf (5) Personen (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
• Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den Schülerinnen und Schülern der betroffe-nen Jahrgangsstufen verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten zu können?
• Legen Sie den Nachweis/Kopie der gültigen HU gemäß BOKraft für alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge vor.
• Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Erteilung eines Zuschlags für das Los über eine hinrei-chende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen (vgl. Leistungsbeschreibung, insbesondere Alter und einzuhaltende Standards der Fahrzeuge) verfügen und über die Vertragslaufzeit verfügen werden?
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot (sofern schon vorhanden) eine Fuhrparkliste bei.
• Bestätigen Sie und weisen nach, dass Sie zum Zeitpunkt der Leistungserbringung im 30 km-Radius zum Einsatzgebiet (gemessen Luftlinie vom Rathaus der Gemeinde Pliening einen Betriebshof oder einen Bereitstellungsplatz für Busse oder Reservefahrzeuge vorhalten, der nicht auf öffentlichen Flächen (Straßen, Parkplätzen) liegt, um die geforderte Bereitstellungs-zeit für einen Reservebus (30 min) einhalten zu können.
Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen befördern Kinder und Jugendliche. Daher sind an ihre Eignung besondere Anforderungen zu stellen, die diesem Umstand Rechnung tragen.
• Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte bzw. vorgesehene Personal für die Leistungserbringung
• eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen hat,
• rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen umgeht,
• eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder mit körperlichen und/oder körperlichen und geistigen Handicaps hat sowie auch sonst
• geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu) ist und insbesondere verfügt über:
o die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten o gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO)
o gültiger Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
o Orts- und Streckenkunde
o ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben
• nicht einschlägig vorbestraft ist (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte, Kör-perverletzungsdelikte)
• Bestätigen Sie weiter, dass Sie im Falles eines Zuschlags über mindestens fünf (5) für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
• Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen und die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel über die für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen (insbes. gem. PBefG) verfügen und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die einschlägigen Nachweise binnen angemessener Frist - während und nach dem Vergabeverfahren - einzufordern.
• Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
Siehe ergänzend Eigenerklärung 3.4.9
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die einschlägigen Nachweise binnen angemessener Frist - während und nach dem Vergabeverfahren - einzufordern.
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare - d. h. Schülerbeförderung vergleichbarer Schule (Art und Anzahl der zu befördernden Schüler) und Leistungserbrin-gungszeitraum mind. ein (1) Schuljahr - Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
• Angabe des Rechnungswertes
• Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen
• Angabe eines Ansprechpartners beim Referenzkunden, der kompetent über das Pro-jekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland