Ausschreibung On-Demand-Verkehr Holzwinkel [= AktiVVo Holzwinkel/Roth-/Zusamtal]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung On-Demand-Verkehr Holzwinkel [= AktiVVo Holzwinkel/Roth-/Zusamtal]
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Holzwinkel [AktiVVo Holzwinkel/Roth-/Zusamtal] im Landkreis Augsburg mit Vertragslaufzeit vom 11.12.2022 bis zum 13.12.2025 und einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein Jahr. Bedarfsgesteuerter Verkehr als Gesamtleistung.
Landkreis Augsburg
Verkehrsleistung:
ca. 7.969 Einsatzstunden/Jahr. Der Betrieb des On-Demand-Verkehrs soll von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Samstag von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Sonn- und Feiertags wird kein Verkehr durchgeführt. Der Berechnung liegen 2 Fahrzeuge mit je 14 Einsatzstunden pro Montag bis Freitag und je 9,5 Einsatzstunden pro Samstag zugrunde.
On-Demand-Buchungszentrale:
Der Kalkulation liegen 7969 Einsatzstunden/Jahr zugrunde. Die Entgegennahme von Fahrtwünschen soll von Montag bis Freitag von 05:15 Uhr bis 19:15 Uhr, Samstag von 07:45 Uhr bis 17:15 Uhr erfolgen. Sonn- und Feiertags wird kein Verkehr durchgeführt.
Bei der Berechnung der Einsatzstunden wird von einem Musterfahrplanjahr ausgegangen, bestehend aus:
250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon 187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen 63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.) 64 Betriebstagen Sonntag und Feiertag Im Weiteren wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zu Inhaber, Gesellschafter und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Unternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des On-Demand-Verkehrs vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Beieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnte.
Nr. 1: Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre bzw. AST-Verkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht wurden. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler – bzw. Fernlinienverkehr gegeben sind. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Nr. 2: Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Nr.3: Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass der Erteilung der Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 44 PBefG keine in seinem Unternehmen begründeten Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere erklärt er, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d Verordnung EG Nr. 1071/2009 - dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
1) Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre bzw. AST-Verkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss er über entsprechende Erfahrungen im Schüler – bzw. Fernlinienverkehr verfügen.
2) Eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein.
3) Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung nach PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
Personenbeföderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV
1) Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2) Die Bieter können maximal 30 % der Verkehrsleistung und maximal 100 % der Tätigkeiten die On-Demand-Buchungszentrale betreffend an Subunternehmer vergeben. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Ist die Vergabe von Teilleistungen an den Subunternehmer bereits zum Zeipunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an das Subunternehmen übertragen will.
3) Die unter III. 1.1) bis III 1.3) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - bei Einsatz von Subunternehmen- für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
4) Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.f) VO 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblilch beeinträchtigten, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß §§ 42 und 43 PBefG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Beiter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabebkammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 1 3 Nr. 4 GEWB)