Kunigundenschule Bamberg - Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-234-002/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kunigundenschule Bamberg - Reinigungsdienstleistungen
Reinigungsdienstleistungen
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung; Regiestunden; Pflegefilmsanierung
Los 2: Glareinigung
Kunigundenschule Bamberg- Reinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1:
Unterhalts- und Grundreinigung; Regiestunden; Pflegefilmsanierung
der Vertrag kann 3 x jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026
Kunigundenschule Reinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2:
Glasreinigung
der Vertrag kann 3 x um jeweils 1 Jahr verlängert werden;
der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote nur in digitaler Form möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.