Neubau der Kläranlage in Niedersüßbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Furth
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-furth.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kläranlage in Niedersüßbach
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 41 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Ingenieurbauwerke sowie § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 – ALG 7, LPH 5-9 für den Neubau der Kläranlage in Niedersüßbach.
84095 Furth
Die Gemeinde Obersüßbach beabsichtigt den Neubau der Kläranlage Ober- und Niedersüßbach. Das Vorhaben sieht den Neubau einer SBR-Anlage am Standort der bestehenden Teichkläranlage Niedersüßbach vor, in der das Abwasser aus Obersüßbach, Obermünchen und Niedersüßbach gemeinsam behandelt werden soll. Es ist eine Ausbaugröße von 2.450 EW vorgesehen. Die neue SBR-Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Anlagenkomponenten:
-Zulaufschacht mit Zulaufpumpwerk
-Kompaktanlage Rechen- und Sandfang
-Vorspeicher
-Beschickungspumpwerk
-SBR-Becken zur biologischen Reinigung
-Gebläsestation
-Ausgleichsbecken
-Ablaufschacht
-Überschussschlammpumpwerk
-Schlammspeicher
Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Eine Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises wird gewünscht.
Stufe 1
LPH 5-7: Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI
LPH 5-7: Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Stufe 2
LPH 8-9: Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI
LPH 8-9: Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, die weitere Stufe zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe 2 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weyarn
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Furth
Postleitzahl: 84095
Land: Deutschland