Planung der Signaletik, Leit- und Orientierungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0827
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Signaletik, Leit- und Orientierungssysteme
Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Hierfür werden Planungsleistungen für die Signaletik/ für Leit- und Orientierungssysteme ausgeschrieben.
Das Raumprogramm mit einer Brutto-Grundfläche von rd. 70.000 m2 gem. DIN 277 umfasst einen großen Konzertsaal, einen kleinen Konzertsaal (großer Konzertsaal mit ca. 1900 Plätzen, kleiner Konzertsaal mit ca. 400 Plätzen) und einen Multifunktionssaal (mit ca. 200 Plätzen). Neben den Konzertsälen sind Foyer, Gastronomie, Läden und Büros, ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München sowie ein "Education-Bereich" für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene vorgesehen. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 250 PKW Stellplätzen errichtet.
Es ist beabsichtigt Planungsleistungen für die Signaletik/ für Leit- und Orientierungssysteme
für den Neubau Konzerthaus München zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen (siehe auch II.2.11 Angaben zu Optionen). Der Leistungsbeginn soll unverzüglich nach
Auftragserteilung, voraussichtlich im ersten Quartal 2022 erfolgen.
Stufenweise Beauftragung gem. Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Signaletik / Leit- und Orientierungssysteme
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.