Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Rathaus Schierling
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schierling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 84069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schierling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Rathaus Schierling
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Rathaus Schierling
Schierling
Der Markt Schierling beabsichtigt ein neues Rathaus einschließlich der zugehörigen Freianlagen und Verkehrsanlagen zu bauen. Hierfür wurde ein Realisierungswettbewerb ausgelobt.
Das bestehende Rathaus (BGF ca. 700 m2) in der Ortsmitte soll abgebrochen werden und an gleicher Stelle ein Neubau errichtet werden. Das neue Rathaus soll eine BGF von ca. 1 500 m2 haben, die zugehörigen Freianlagen und Verkehrsanlagen sind rund 1 000 m2 groß.
Im Ideenteil sollen zusätzlich Freianlagen und Verkehrsanlagen im Umfeld des Realisierungsteils geplant werden. Sie sind rund 3 750 m2 groß. Sie sind nicht Bestandteil der späteren Beauftragung.
Das neue Rathaus soll adressbildend, repräsentativ und bürgernah sein. Eine Herausforderung wird sein, Lösungen für die Gestaltung des Rathausneubaus und der Freianlagen zu finden, die die Lage zwischen dem gewachsenen Gebäudestand und dem naheliegenden Neubau des Geschäfts- und Bürgerhauses und dazwischenliegendem Parkplatz berücksichtigen.
Die gebäudebezogenen Freiflächen sind in die Planung mit einzubeziehen. Sie sollen das Rathaus in das Umfeld angemessen einbetten. Für die Freianlagen und Verkehrsanlagen stehen nur kleinteilige Flächen direkt am Gebäude zur Verfügung. Bepflanzungen werden nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 5,6 Mio. EUR geschätzt. Daraus ergibt sich ein vorläufig ermittelter Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR für Gebäude, Freianlagen und Verkehrsanlagen im Realisierungsteil.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Leistungen in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI werden stufenweise abgerufen.
Die Bearbeitung des Realisierungswettbewerbs erfolgt voraussichtlich im Zeitraum zwischen März und Juni 2021. Im Anschluss daran wird das Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll ab Jahresende 2021 erfolgen. Der Baubeginn soll Ende 2022, der Abschluss der Maßnahme in 2024 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rathaus Schierling - Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LPH 8 und 9
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rathaus Schierling - Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieter Information nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).