Stadt Osterhofen_Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 51/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterhofen
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.osterhofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Osterhofen_Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan_Arch
Die Stadt Osterhofen plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Die Stadt Osterhofen hat ca. 11.600 Einwohner bei einer Gesamtfläche von 111 km² (11 100 ha).
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Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
Zudem werden in beiden Leistungsbildern noch Besondere Leistungen (vgl. Anlage 9 HOAI 2021) vergeben. Die Notwendigkeit der jeweiligen Besonderen Leistungen ist vom Bieter zu beurteilen und wird mittels Angebotsblatt sowie im Rahmen der Zuschlagskriterien abgefragt.
Stadt Osterhofen 94486 Osterhofen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers das Gemeindegebiet soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Osterhofen plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Die Stadt Osterhofen hat ca. 11.600 Einwohner bei einer Gesamtfläche von 111 km² (11 100 ha).
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Im Jahr 2006 wurde die letzte flächenhafte Überarbeitung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen, ca. ein Drittel der Gemeindefläche, vorgenommen. Im überwiegenden Teil des Gemeindegebiets gilt nach wie vor der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1988. Mittels des durchgeführten Vitalitätschecks wurden bereits die aktuellen Verhältnisse hinsichtlich Leerstände, Innenbereichslücken sowie Potenziale ermittelt. Zudem wurden zahlreiche Flächen als "Baulandreserve" festgestellt, die bis dato zum Großteil mangels Verfügbarkeit nicht als Bauland genutzt werden können. Jene Flächen hemmen allerdings die städtebauliche Entwicklung. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen ist es nun angezeigt, die Bauerwartungsflächen mit Hilfe eines überarbeiteten Flächennutzungsplanes neu zu ordnen und die künftige städtebauliche Entwicklung den Erfordernissen der Zeit anzupassen.
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Das Stadtgebiet Osterhofen umfasst Bereiche in festgesetzten Überschwemmungsgebieten. In jenen Bereichen gilt ein Bauleitplanungsverbot, welches grundsätzlich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mitumfasst. Die Stadt Osterhofen sieht allerdings vor, in jenen Bereichen dennoch planerisch aktiv zu werden, indem die in diesen Gebieten ermittelten städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zunächst nur nachrichtlich in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden und bei Wegfall des Bauleitplanungsverbots durch ein weiteres Deckblatt zum Flächennutzungsplan endgültig und rechtswirksam dargestellt werden könnten.
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Aufgrund der Bedeutung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Osterhofen, wird auf die frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Akteure besonderer Wert gelegt. Hierzu werden vom Auftragnehmer insbesondere Erfahrungen im Bereich Verfahrens-/ Projektsteuerung sowie die Fähigkeit zur Entwicklung einer innovativen Strategie zur Einbindung der Stadtgesellschaft in die anstehenden Planungs-/ und Entscheidungsprozesse erwartet.
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Die Verwaltung geht von einem mehrjährigen Planungszeitraum aus, weshalb es der Stadt Osterhofen ein Anliegen ist, schnellstmöglich mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu beginnen.
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Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
Zudem werden in beiden Leistungsbildern noch Besondere Leistungen (vgl. Anlage 9 HOAI 2021) vergeben. Die Notwendigkeit der jeweiligen Besonderen Leistungen ist vom Bieter zu beurteilen und wird mittels Angebotsblatt sowie im Rahmen der Zuschlagskriterien abgefragt.
Stufenweise Beauftragung:
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Flächenplanung Flächennutzungsplan:
Stufe 1: Leistungsphase 1
Stufe 2: Leistungsphasen 2 u. 3
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Flächenplanung Landschaftsplan:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um ungefähre Richtwerte, die genauen Termine müssen erst noch festgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Osterhofen_Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRGS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.