Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Wohnungsbauentwicklung auf dem Areal der ehemaligen Essigfabrik", Wasserburg am Inn
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 065-171918)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserburg am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserburg.de/de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Wohnungsbauentwicklung auf dem Areal der ehemaligen Essigfabrik", Wasserburg am Inn
Im Zuge der Neunutzung und Neubebauung des Areals einer ehemaligen Essigfabrik soll eine Fläche von 0,8 ha unweit des Inn als Wohnquartier mit bezahlbarem Wohnraum (Förderung nach KommWFP) und Infrastruktur entwickelt werden. Ziel ist es, neben einer energetisch und ökologisch nachhaltigen Bauweise auch Fragen des nachbarschaftlichen Miteinanders, möglicher Begegnungsflächen oder alternativer Mobilitätskonzepte in der Entwicklung des Wohnquartieres zu berücksichtigen. Eine angemessene Dichte bei gleichzeitig hoher Qualität der Freiflächen soll erreicht werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Stadtplaner“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach der RPW 2013.
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Stadtplaner“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu führen.
Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber die beide Qualifikationen vorweisen können.
Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach der RPW 2013.